Fall 02/19

Art 4 VO (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) ist ein Kernstück der Verordnung mit dem Ziel, Rahmenbedingungen für einen transparenten und wettbewerbsgetriebenen europäischen Energiegroßhandelsmarkt zu schaffen. Seit 2018 werden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verstärkt Analysen zur Veröffentlichungspraxis von Insiderinformation durchgeführt. Seitens ACER wurde im Mai 2018 ein offener Brief zum Thema Insiderinformationsveröffentlichung und der zukünftig gewünschten, stärkeren Nutzung von Plattformen veröffentlicht. Bekräftigt wurde dies durch Änderungen in Kapitel 7 der im Juli 2019 veröffentlichten Neuversion der „4th Edition ACER Guidance“. Die Analysen der E-Control haben sich auf den Vergleich der genutzten Meldekanäle fokussiert. Hierbei wurden Aspekte wie Fristeinhaltung, Datenkorrektheit sowie Plausibilität, Umgang mit Aktualisierungsmeldungen und Kongruenz der veröffentlichten Information näher betrachtet. 

Da der Marktteilnehmer entsprechende Verpflichtungszusagen abgegeben hat, konnte die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere Art 4 REMIT sowie Art 7 und Art 15 VO 543/2013 („Transparenzverordnung“), sichergestellt werden. Dazu hat der Marktteilnehmer folgende Verbesserungen implementiert:

Die ursprüngliche Nutzung von mehreren Veröffentlichungsquellen, welche von verschiedenen Quellsystemen innerhalb des Unternehmens gespeist wurden, hat zu Inkonsistenzen zwischen den veröffentlichten Informationen (Start- und Endzeit, betroffene Kapazität, Status, Meldegrund, etc) als auch des Veröffentlichungsortes geführt. Dies widerspricht den Vorgaben gem Art 4 REMIT sowie VO 543/2013 . Außerdem hat dies zu Abweichungen der Veröffentlichungszeitpunkte zwischen den beiden Veröffentlichungsquellen geführt, was die Nachverfolgung der zeitgerechten Veröffentlichung erschwert. 

Verbesserungen:
Die Quellsysteme wurden konsolidiert und der Informationsfluss auf einen vollautomatisierten Prozess umgestellt. Dieser stellt sicher, dass die Informationen dem Handel erst zur Verfügung stehen, wenn die Veröffentlichung erfolgt. Weiters wird zukünftig lediglich eine Veröffentlichungsquelle genutzt und diese auch entsprechend in der REMIT-Registrierung (CEREMP) angegeben. Innerhalb des zukünftig primär genutzten Veröffentlichungssystems wurden die hinterlegten Stammdaten aktualisiert und homogenisiert. Der Marktteilnehmer hat sich zudem verpflichtet Aktualisierungen in einer Art und Weise, welche den Lebenszyklus nachvollziehen lässt (Bezug zur ursprünglichen Mitteilung durch Verwendung der gleichen Event-ID, Status, Dauer etc) basierend auf dem bestmöglichen Wissenstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt zu geben. In der Vergangenheit wurde mit Ende der Nicht-Verfügbarkeit der Status der Meldung vom Marktteilnehmer auf inaktiv gesetzt. Zukünftig werden lediglich Meldungen mit Status inaktiv gekennzeichnet, wenn die jeweilige Meldung tatsächlich fälschlicherweise versandt wurde und folglich als zu keinem Zeitpunkt gültig anzusehen ist. Die umgesetzten Maßnahmen dienen auch der Einhaltung der Veröffentlichungspflicht gem Art 7 bzw Art 15 VO (EU) 543/2013 (Transparenz-VO). 

Schlussfolgerungen:
Die folgende Auflistung dient lediglich der Information. Die nachfolgend nicht abschließend angeführten Verhaltensweisen sollen somit als Anhaltspunkte für eine korrekte Publikation dienen:

  • Um dem Markt die Einschätzung der Gesamtsituation zu ermöglichen, ist auf die Angabe von klaren und präzisen Informationen zu achten. Die Indikation eines Start- bzw. Enddatums sowie der entsprechenden Start- und Endzeit ist daher unerlässlich. 
  • Die Angaben von präzisen Informationen entspricht dem besten Stand des Wissens zum Veröffentlichungszeitpunkt. Sobald eine Änderung vorliegt, ist diese mit der entsprechenden Referenz zur Ursprungsnachricht (Event ID) den Großhandelsmarktteilnehmern mitzuteilen. Durch die Angabe der entsprechenden Referenz (ID) wird sichergestellt, dass der Lebenszyklus der Veröffentlichungen nachvollziehbar ist. 
  • Bei der Verwendung mehrerer Veröffentlichungsquellen ist auf die Übereinstimmung der angegebenen Informationen zwischen den einzelnen Quellen zu achten. 
  • In der REMIT-Registrierung (CEREMP) jedes Marktteilnehmers ist die primäre Veröffentlichungsquelle anzugeben. Bei Änderungen der genutzten Veröffentlichungsquelle, liegt es in der Verantwortung des Marktteilnehmers diese Information entsprechend in der REMIT-Registrierung zu aktualisieren. 
  • Auf diversen Plattformen zur Veröffentlichung von Insiderinformation, hat der Marktteilnehmer die Möglichkeit, den Status (beispielsweise „active“, „inactive“, „cancelled“, „withdrawn“) seiner Meldung zu wählen. Hierbei ist die Aussage des jeweiligen Status zu hinterfragen und gegebenenfalls das Meldehandbuch der Plattform zu konsultieren. 
  • Auch im Falle der Nutzung von Servicedienstleistern, welche im Namen des Marktteilnehmers beispielsweise die Veröffentlichung auf der ENTSO Plattform übernehmen, liegt es in der Verantwortung des Marktteilnehmers, dass die Information rechtskonform der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Grund wird dem Marktteilnehmer empfohlen, die tatsächliche Veröffentlichung durch den Servicedienstleister auch entsprechend zu kontrollieren.