Mitterlehner und Graf: Neue Stromkennzeichnung verbessert

Wien (14. September 2011) – Die Stromversorger sind ab Anfang nächsten Jahres verpflichtet auf ihrem Werbe- und Informationsmaterial und auf den Rechnungen die Herkunft des angebotenen Stroms genau auszuweisen. „Österreichs Konsumenten wissen daher künftig ganz genau, woher der Strom kommt, den sie verbrauchen. Mit diesem Mascherl kann dann jeder entscheiden, welchen Strom er kaufen will.", erläutert Wirtschafts- und Energieminister Dr. Reinhold Mitterlehner die deutlichen Verbesserungen der Stromkennzeichnungsverordnung der E-Control, die heute auf Basis des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) des Wirtschaftsministeriums in Kraft tritt.

“Die bisherige Stromkennzeichnung war gut, in bestimmten Bereichen haben wir als E-Control aber Verbesserungsbedarf gesehen und mit großem Einsatz an der neuen Verordnung im Sinne der Konsumenten gearbeitet. In diesem Prozess haben wir intensive Gespräche mit allen Stakeholdern geführt, verschiedene Meinungen eingeholt und die genannten Argumente ausgewogen beurteilt. Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, den Interessen aller gerecht zu werden.“, so Mag. (FH) Martin Graf, Vorstand der E-Control.

Verbesserung der Konsumenteninformation gewährleistet
In der neuen Stromkennzeichnung steht vor allem der Konsument im Fokus. „Der Konsument soll bestmöglich informiert werden, damit er sein Recht, das Produkt seiner Wahl auszuwählen, wahrnehmen kann.“, erläutert Martin Graf. Die neue Stromkennzeichnung wird die Zusammensetzung des Versorgermixes aus einzelnen Primärenergieträgern in übersichtlicher und leicht verständlicher Form darstellen. So wird künftig bei allen Kunden eines Stromhändlers derselbe Versorgermix auf der Stromrechnung sowie im Werbe- und Informationsmaterial ausgewiesen. Die Ausweisung der Herkunft des Stroms sowie der Umweltauswirkungen der Stromerzeugung müssen in einer einheitlichen Schriftgröße dargestellt werden und sind in tabellarischer Form vorzunehmen. Die Tabelle hat dabei folgendes zu umfassen: Eine prozentuale Aufschlüsselung der abgegebenen Strommengen, gegliedert nach Primärenergieträgern, die mit Herkunftsnachweisen belegt sind und somit eine bekannte Herkunft nachweisen; eine Ausweisung der Strommengen mit unbekannter Herkunft in Prozent; CO2-Emissionen in g/kWh und radioaktiver Abfall in mg/kWh. Darüber hinaus ist auf der Stromrechnung die Ausweisung der Herkunft des Stroms in grafischer Form darzustellen.

Klare Ausweisung der Stromherkunft erhöht die Transparenz Wichtige Verbesserungen in Hinblick auf die Transparenz ergeben sich durch die Ausweisung der Stromherkunft. Die bekannten Primärenergieträger sind künftig aufzuschlüsseln und ihr Anteil am Versorgermix prozentual darzustellen. Für Strommengen, die nicht durch Herkunftsnachweise belegt werden können, ist eine Ausweisung als „Strom unbekannter Herkunft“ erforderlich, wobei hier der rechnerische Atomstromanteil anzugeben ist. Zusätzlich zu diesen Angaben, sieht die Verordnung vor, dass die anteilsmäßige Verteilung der Herkunftsländer aller für die Stromkennzeichnung verwendeten Nachweise aufgeführt werden muss. „Somit haben sämtliche Verbraucher von Energie eine umfassende Information woher der Strom kommt und aus welchen Primärenergieträgern dieser produziert worden ist.“, so Graf abschließend.


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