Zurück E-Control legt Beschwerde ein gegen ACER-Entscheidung zu Strompreiszonentrennung

E-Control legt Beschwerde ein gegen ACER-Entscheidung zu Strompreiszonentrennung

Entscheidung von ACER, die deutsch-österreichische Strompreiszone zu trennen, wurde gestern veröffentlicht – Österreichische Regulierungsbehörde legt Beschwerde ein

(Wien, 18. November 2016) Die europäische Regulierungsagentur ACER hat gestern, Donnerstagabend, die Entscheidung, in der eine Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone befürwortet wird, veröffentlicht. Vergangene Woche hatten in einer Sitzung des „Board of Regulators“ die europäischen Strom-Regulierungsbehörden mehrheitlich für den Entscheidungsentwurf des Direktors der europäischen Regulierungsagentur ACER gestimmt. Österreich stimmte dagegen. Die nun veröffentlichte Entscheidung von ACER wird die österreichische Energieregulierungsbehörde E-Control wie angekündigt beim Beschwerdeausschuss der Agentur anfechten.

Engpass liegt innerhalb Deutschlands

„Die Entscheidung ist grundlegend falsch. Es gibt keinen strukturellen Engpass an der deutsch-österreichischen Grenze, der Engpass liegt innerhalb Deutschlands“, sagt E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. Auch die EU-Kommission hat vergangene Woche in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage betont, dass unabhängig von der Entscheidung über die Gebotszonengrenze zwischen Deutschland und Österreich die erheblichen internen Engpässe innerhalb des deutschen Netzes behoben werden müssten. ACER ist aus Sicht der E-Control zudem nicht befugt, über die Preiszonenfrage zu entscheiden. E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer: „Die Agentur ist dafür nicht zuständig.“ Die EU-Kommission verweist in der Anfragebeantwortung darauf, dass eine endgültige Entscheidung über Gebotszonengrenzen im Rahmen der umfassenden Überprüfung der Gebotszonen durch ENTSO-E, dem Verband der europäischen Stromübertragungsnetzbetreiber, vorzunehmen sei. Auch die E-Control ist der Meinung, dass nicht ACER, sondern ENTSO-E zu prüfen hat, ob es einen Engpass zwischen Deutschland und Österreich geben soll. Die E-Control wird die Beschwerde gegen die ACER-Entscheidung in den nächsten Wochen einbringen. Die Beschwerdefrist endet am 17. Jänner 2017.

Als nächsten Schritt müssen die Übertragungsnetzbetreiber nun eine Methode für die Berechnung der grenzüberschreitenden Kapazität ausarbeiten. Dafür haben sie zehn Monate Zeit, der Vorschlag ist dann von den Regulierungsbehörden der jeweiligen Region zu genehmigen.

Parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission mit Link zum Antwortdokument:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+P-2016-007266+0+DOC+XML+V0//DE&language=de