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Was versteht man unter Netzanschlusskosten?

Unter dem Begriff Netzanschlusskosten werden Kosten verstanden, die im Zusammenhang mit der Herstellung einer Strombezugsanlage eines Endkunden an das öffentliche Stromnetz anfallend. Die Netzanschlusskosten setzen sich im Wesentlichen aus dem Netzbereitstellungsentgelt und dem Netzzutrittsentgelt zusammen.

Das Netzzutrittsentgelt ist in § 2 der Systemnutzungstarife-Verordnung Strom geregelt. Demnach werden dem Netzbetreiber durch das Netzzutrittsentgelt alle angemessenen und den marktüblichen Preisen entsprechende Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Netzanschlusses oder der Abänderung eines bestehenden Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung unmittelbar verbunden sind.

Das Netzzutrittsentgelt ist daher kostenorientiert zu verrechnen, das heißt der Netzbetreiber darf nur die im Zusammenhang mit der Herstellung des Netzzutritts konkret anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Kunden ein transparentes und nachvollziehbares Angebot zu legen.

Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Verbraucher für den zur Ermöglichung des Anschlusses notwendigen Ausbau der vorgelagerten Netzebenen zu leisten. Es wird als Pauschalbetrag für den bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau jener Netzebenen verrechnet, die entsprechend dem vereinbarten Ausmaß der Netznutzung tatsächlich in Anspruch genommen werden. Das Netzbereitstellungsentgelt ist in der Systemnutzungstarife-Verordnung Strom, je nachdem, an welcher Netzebene der Netzanschluss erfolgt zahlenmäßig in €/kW festgelegt und ist bei der Erstellung des Netzanschlusses in Rechnung zu stellen.