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Weiterentwicklung des Europäischen Strommarktdesigns

Als Folge der außerordentlichen Marktentwicklungen und der stark gestiegenen Preise in den Jahren 2021 und 2022 hat die Europäische Kommission eine Reform bzw. Weiterentwicklung des Strommarktdesigns angekündigt und Mitte Februar dazu Vorschläge vorgelegt. Bereiche, in welchen Änderungen angestrebt werden, sind unter anderen: Förderungen für Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern über Contracts for Difference (CfDs), Struktur der Langfristmärkte durch die Etablierung von virtuellen Hubs, verstärkte Unterstützungen für Power-Purchase-Agreements (PPAs, d.h. direkte Verträge zwischen Erzeugern und Kunden), Beurteilungen von Flexibilitätsbedarfen und Peak-Shaving Produkte (Produkte zur Spitzenlastreduktion), die Möglichkeit zur Teilung von Energie aus erneuerbarer Erzeugung für Haushalte und kleine Unternehmen, Stärkung von Kundenrechten und organisatorische Änderungen bei REMIT (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency).

Die Ziele, die mit den Reformvorschlägen verfolgt werden, sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Im Detail scheinen zur Beschlussfassung noch weitere Diskussionen und Klarstellungen erforderlich. Momentan werden im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament die Positionen zu den Vorschlägen erarbeitet. Eine generelle Beschlussfassung im Trilogverfahren wird noch im Jahr 2023 angestrebt.

Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber

Auf nationaler Ebene erfolgt die Planung der Übertragungsnetze gemäß §37ff ElWOG 2010 i.d.g.F. alle zwei Jahre auf Basis eines transparenten Netzentwicklungsplans (NEP), der durch die Übertragungsnetzbetreiber (APG und VUEN) erstellt, konsultiert und durch uns genehmigt wird. Das Ziel hierbei ist, den Marktteilnehmern Informationen zu liefern, welche wichtigen Übertragungsnetzinfrastrukturen in den nächsten zehn Jahren errichtet oder ausgebaut werden müssen. Grundlage für die Optimierung, Verstärkung und den Ausbau der Übertragungsnetzinfrastruktur sind die energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen. Insbesondere die geplante Integration von erneuerbaren volatilen und meist dezentralen Stromerzeugungsanlagen und die Dekarbonisierung der Industrie, Mobilität und der Wärmebereitstellung erfordern das zeitgerechte Bereitstellen der hierfür notwendigen Leitungskapazitäten zur dauerhaften Gewährleistung einer sicheren und kosteneffizienten Energieversorgung.

Der Prozess und die Abstimmungen zu den diesjährigen Netzentwicklungsplänen der Übertragungsnetzbetreiber wurde Anfang des Jahres gestartet, die Konsultation der Übertragungsnetzbetreiber findet im Sommer statt. Den letzten durch uns genehmigten Netzentwicklungsplan finden Sie auf unserer Webseite und den Webseiten der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.

Genehmigung Allgemeine Bedingungen Austrian Power Grid (APG)

Die bisher gültigen Allgemeinen Bedingungen für die APG wurden im Jahr 2015 erstellt und genehmigt. Seitdem hat sich bei einigen Regelungen Änderungsbedarf ergeben. Deshalb wurde durch die APG im vergangenen Jahr ein Antrag auf Genehmigung einer modifizierten Fassung eingebracht, welche im März 2023 erteilt wurde. Zu Anpassungen kam es bei einzelnen Definitionen, beim Informationsaustausch zu Zeitplänen von Projekten und zur Ausnahme von Kunden von Einschränkungsregimen. Zudem wird die Kürzung von Nutzungsrechten bei Nicht-Inanspruchnahme unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.