Zurück Rückblick Webinar „Endlich EAG – und wie geht es weiter?“

Rückblick Webinar „Endlich EAG – und wie geht es weiter?“

Abb.: v.l.: Wolfgang Urbantschitsch (Vorstand E-Control), Moderatorin Bettina Ometzberger (E-Control), Benedikt Ennser (Abteilungsleiter BMK)

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Am 9. September fand das Webinar „Endlich EAG – und wie geht es weiter?“ mit Dr. Benedikt Ennser, Leiter der Abteilung Energie Rechtsangelegenheiten im BMK, und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M, Vorstand der E-Control statt. 

Zu Beginn des Gespräches zeigten sich Dr. Benedikt Ennser, Leiter der Abteilung Energie Rechtsangelegenheiten im BMK, und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M, Vorstand der E-Control, erfreut, dass das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nun vom Nationalrat beschlossen wurde und damit mit der Realisierung von Projekten begonnen werden kann. Die nächsten Schritte des Ministeriums betreffen folgende Bereiche: Bei den Investitionsförderungen müssen für alle Technologien, die eine solche bekommen sollen, die Fördersätze festgelegt werden. Es wird weiters eine Ausschreibung für die Abwicklungsstelle durchgeführt und bei der Marktprämie, die die Einspeisetarife ablöst, besteht noch Diskussionsbedarf mit der Europäischen Kommission. Die E-Control hat sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens mit der  Änderung von Gesetzen, die mit dem EAG verbunden sind, beschäftigt - v.a. mit dem  ElWOG und dem GWG. Die Änderungen bei diesen Gesetzen sind bereits in Kraft getreten. Im Rahmen des EAGs befasst sich die E-Control v.a. mit den Netzanschlüssen, dem pauschalierten Netzzutrittsentgelt und den Energiegemeinschaften. Letztere benötigen technische und weitere regulatorische Voraussetzungen, wie z.B. bei den Tarifen und Marktregeln.

Generell stimmen Benedikt Ennser und Wolfgang Urbantschitsch überein, dass die Energiewende zu einer Mitmachbewegung für Bürgerinnen und Bürger werden und das Modell der Energiegemeinschaften das ermöglichen soll. Es gibt bereits großes Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, von Gemeinden, Bauträgern und der Energiewirtschaft und nun müssen diese bei der Realisierung ihrer Projekte unterstützt werden. Dazu gibt es eine neu geschaffene Koordinationsstelle des Klima- und Energiefonds, an die sich Interessierte wenden können. Auch bei der E-Control gibt es schon viele Anfragen zu Netzthemen im Rahmen von Energiegemeinschaften.

Ein wichtiger Baustein, der für ein Funktionieren der Energiegemeinschaften unerlässlich ist, aber leider noch fehlt, sind die Smart Meter, Diese waren bis Ende 2020 in ihrer voll funktionsfähigen Version erst unter 30% ausgerollt. Smart Meter müssen jedoch zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden und der Rolloutzustand darf kein Hindernis für Energiegemeinschaften darstellen. 

Bzgl. der Systemstabilität gab es im Gesetzgebungsverfahren Bedenken, ob Energiegemeinschaften negative Auswirkungen auf diese haben könnten. Dazu wurde ein Berichtsauftrag an die E-Control vergeben. Der Bericht soll nach drei Jahren evaluieren, wie sich die Energiegemeinschaften ausgewirkt haben und analysieren, welche Bereiche noch angepasst werden müssen.

Im Rahmen der Energiewende ist die Netzentwicklung ein großes Thema und abgesehen von einem funktionierenden Übertragungsnetz sind auch Netzanschlussthemen im Verteilernetzbereich wichtig. Es wird zukünftig Probleme in Bereichen geben, wo viel Erzeugung dazukommt, gleichzeitig aber nur wenig Abnahme stattfindet und man daher das Übertragungsnetz braucht, um diese zu verteilen. Dazu wird ein Ausbau des Netzes erfolgen müssen. Zu diesem Thema hat die E-Control eine Arbeitsgruppe gebildet und steht in laufendem Dialog mit den Netzbetreibern.

Benedikt Ennser und Wolfgang Urbantschitsch sehen als Auswirkung des EAGs die Notwendigkeit, das Marktdesign im Strombereich zu ändern. Auch das ElWOG muss angepasst werden, beispielsweise wird es Netzentwicklungspläne auf der Verteilerebene geben, die Speicher sowie aktive Kunden werden als neue Marktrollen etabliert und damit sind auch viele andere Themen verbunden, wie z.B. der Entgeltbereich. Auch ändert sich das traditionelle Rollenbild vom Konsumenten und kommerziellen Anbietern - diese Rollen werden, wenn es in Richtung „Prosumer“ geht, immer mehr verschwimmen. Die Frage ist, wie der Gesetzgeber und die Regulierungsbehörde auf diese Veränderungen reagieren werden.

Das gesamte Gespräch und die Beantwortung der Fragen der Zuseher können unter folgendem Link angesehen werden: www.e-control.at/aktuelles-webinar