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RfG Anforderung-V

 


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RfGAnforderungs-V – 1. Novelle 2023

Die Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG Anforderungs-V), BGBl. II Nr. 56/2019  enthält  Anforderungen und Parameterbereiche, die auf nationaler Ebene durch eine Verordnung der Regulierungsbehörde gemäß § 18a ElWOG 2010 iVm Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/631 konkretisiert werden sollen, um für eine verhältnismäßige Vorgehensweise zu sorgen und den österreichischen Netzanforderungen Rechnung zu tragen.

Der Begutachtungsentwurf der 1. Novelle der RfG-Anforderungs-V wurde auf der Grundlage des am 12.15.2022 bei E-Control eingereichten Vorschlags der Netzbetreiber und unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/631 erstellt.

Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis zum 4. September 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V RFG 01/22 im Betreff des E-Mails an es die Konsultation 1. Novelle RfG-Anforderungs-V betrifft. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Begutachtungsentwürfe RfG Anforderungs-V

Mit diesen Verordnungen werden nationale Festlegungen gem. Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (Requirements for Generators, RfG) getroffen:

  • die RfG Anforderungs-V definiert die in der RfG-VO nicht abschließend festgelegten Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen.

Die Frist für Stellungnahmen ist mit 2. September 2018 abgelaufen. Allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.