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EAG-Befreiungsverordnung

 

 


Außer Kraft getreten 

 

 

 

Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

  • Verordnung des Vorstands der E-Control über die Ausnahme von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und über die Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte (BGBl. II Nr. 237/2012 vom 2.7.2012)

  • Herunterladen: BGBLA_2012_II_237[1].pdf (69,30 kB)

Entwürfe Archiv 

​ Begutachtungsentwurf EAG-Befreiungsverordnung

Mit diesem Begutachtungsentwurf der Verordnung des Vorstands der E-Control, Verordnung des Vorstands der E-Control über die EAG-Kostenbefreiung und Kostendeckelung für Haushalte (EAG-Befreiungsverordnung), werden die in der bisherigen Befreiungsverordnung Ökostrom festgelegten Befreiungsmodalitäten an die den neuen gesetzlichen Grundlagen (§§ 72 und 72a EAG) angeglichen.

 

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 16. Dezember 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.

Hinweis: Für den veröffentlichten Begutachtungsentwurf war im Hinblick auf ein Inkrafttreten zum 1. Jänner 2022 eine sehr kurze Begutachtungsfrist von zwei Wochen vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Gesetzesinitiative zur Umgestaltung der Erneuerbaren-Pauschale, der EAG-Befreiung und EAG-Deckelung sowie der zwischenzeitig erfolgten Festsetzung der EAG-Förderbeiträge in der Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2022 mit null wird für das Inkrafttreten der neuen Verordnung der 1. Februar 2022 angepeilt.

 

Begutachtungsentwurf Novelle zur Befreiungsverordnung Ökostrom

Gemäß § 46 Abs. 3 und § 49 Abs. 3 ÖSG 2012 kann die E-Control durch Verordnung unter anderem nähere Regelungen über das zur Feststellung des Befreiungstatbestandes einzuhaltende Verfahren sowie die Geltendmachung der Befreiung durch den Begünstigten festsetzen. Aufgrund der Änderungen im ÖSG 2012 zur Befreiung einkommensschwacher Haushalte von sämtlichen Ökostrommehrkosten wird mit der gegenständlichen Verordnung eine sprachliche Anpassung erlassen.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 11. Juli 2019 an die E-Mail Adresse marktregeln@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden.

 

Entwurf zur Novelle der Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

Entwurf der Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die VO über die Ausnahme von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und über die Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte (Befreiungsverordnung Ökostrom 2012) geändert wird.

Wir ersuchen um Begutachtung der Entwurfsfassung der Befreiungsverordnung Ökostrom 2012 – Novelle 2017 samt Erläuterungen.

Die Frist für das Einlangen Ihrer Stellungnahme ist mit 8. Mai 2017 abgelaufen.
 


 

Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

Nachfolgend finden Sie den Begutachtungsentwurf zur Verordnung des Vorstands der E-Control über die Ausnahme von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und über die Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte (Befreiungsverordnung Ökostrom 2012) sowie entsprechende Erläuterungen.
Die Begutachtungsfrist lief bis zum 4. Juni 2012. Eingegangene Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.

 

Begutachtungsentwurf Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

  • Verordnung des Vorstands der E-Control über die Ausnahme von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und über die Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte (Befreiungsverordnung Ökostrom 2012)

  • Herunterladen: Befreiungsverordnung Ökostrom 2012_Entwurf.pdf (30,10 kB)

 

 

Befreiungsverordnung Ökostrom (2017) (0,1 MB)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control über die Ausnahme von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und über die Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte.