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Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO)

 

 

Gas-Monitoring-Verordnung 2017 (GMO-VO 2017) (0,1 MB)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control über die nähere Regelung der Datenerhebung zur Wahrnehmung der in § 131 Abs. 1 GWG 2011 genannten Überwachungsaufgaben (Gas-Monitoring-Verordnung 2017 – GMO-VO 2017)

Außer Kraft getreten

 

Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control über die nähere Regelung der Datenerhebung zur Wahrnehmung der in § 131 Abs. 1 GWG 2011 genannten Überwachungsaufgaben (Gas Monitoring-Verordnung – GMO-VO)

  • Herunterladen: BGBLA_2013_II_63.pdf (183,80 kB)


Begutachtungsentwürfe

Gas-Monitoring-Verordnung 2017 (GMO-VO 2017) – Novelle 2023

Mit der Novelle werden neue Bestimmungen zur Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der Kunden, insbesondere der Maßnahmen für die schutzbedürftigen Kunden aufgenommen. Weiters werden die Meldepflichten des Betreibers des Virtuellen Handelspunktes, der Erdgasbörsen, der Fernleitungsnetzbetreiber und der Speicherunternehmen erweitert, um ein verbessertes Monitoring des Gashandels sowie der gebuchten und freien Speicher- bzw. Entry- und Exit-Kapazitäten zu gewährleisten.

Die Begutachtungsfrist ist am 04. September 2023 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

Erdgas-Monitoring-Verordnung 2017

Nachfolgend werden der Begutachtungsentwurf der GMO-VO 2017 sowie die entsprechenden Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Die Begutachtungsfrist ist beendet, allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.