Einspeisetarife für Ökostromanlagen
Die in das Netz eingespeisten Energiemengen der geförderten Ökostromanlagen werden von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG), bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, mit Einspeisetarifen vergütet. Für Wasserkraftanlagen bis 20 MW besteht die Möglichkeit von Investitionszuschüssen.Die Einspeisetarife für Vertragsabschlüsse im Jahr 2010 wurden am 02.02.2010 in der Ökostromverordnung 2010 kundgemacht.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht über die in der Ökostromverordnung 2010 festgesetzten Einspeisetarife für die Abnahme von Strom aus Wind, Biomasse, Bio-, Deponie- und Klärgas, Geothermie und Photovoltaik:
| Einspeisetarife 2010 uebersicht-einspeisetarife-2010.pdf - 17kB |
Informationen zu den Einspeisetarifen vergangener Jahre finden Sie im Archiv.
