• CO2 – Reduktionskosten

    Ein Ziel der Unterstützung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ist es, einen Beitrag zur CO2-Reduktion im Rahmen der Klimaschutzprogramme zu leisten.

    Bei der Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern wird beispielsweise bei Wasser- oder Windkraft kein CO2 emittiert. Die Stromerzeugung aus Biomasse gilt als CO2 neutral, da bei einer nachhaltigen Forst- bzw. Agrarbewirtschaftung nur in dem Ausmaß CO2 emittiert wird, in dem es auch wieder während des Forst- bzw. Energiepflanzenwachstums der Atmosphäre entzogen und gebunden wird. Dagegen verursacht die Erzeugung elektrischer Energie aus Gas, Öl oder Kohle CO2-Emissionen im Ausmaß von 0,2 - 0,9 Tonnen CO2 pro erzeugter MWh je nach Energieträger und Wirkungsgrad.

    In der nachfolgenden Grafik wird dieser CO2-Minderungseffekt durch Ökostromerzeugung mit den aufgewendeten Unterstützungsmitteln verglichen, d.h. wie viel kostet es mit welcher geförderten Technologie, die Emission einer Tonne CO2 zu vermeiden (Basis: Marktpreis von 60 Euro/MWh)?

    Auf Basis der durchschnittlichen Einspeisetarife des Jahres 2007 ergeben sich unter Verwendung der angeführten Werte die dargestellten CO2-Vermeidungskosten im Rahmen des Ökostromgesetzes. In der Darstellung berücksichtigt wurden auch die Kosten für Ausgleichsenergie bei Windkraft sowie die Mehrkosten bei Biogas und Biomasse flüssig, bedingt durch den im Jahr 2008 gewährten Rohstoffzuschlag in Höhe von 4 Cent/kWh.

    CO2 Reduktionskosten verschiedener Ökostromtechnologien Vergleich CO2 Reduktionskosten 2008 verschiedener Technologien; Quelle: E-Control GmbH
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    Es ergibt sich daraus, dass alle Ökostrom-Technologien, mit Ausnahme der Wasserkraft, im Vergleich zu anderen CO2-Minderungsprogrammen eine relativ teure Maßnahme sind.

    Zweiter Österreichischer Allokationsplan für die Zuteilung der CO2-Emissionszertifikate

    Das europaweite Handelssystem mit CO2-Zertifikaten ist ein ganz zentrales Instrument im gesamteuropäischen Klimaschutz. Jedes einzelne Land ist dazu verpflichtet, für industrielle Großanlagen bzw. die Energiewirtschaft einen Allokationsplan für die Verteilung der CO2-Zertifikate festzulegen. Während die erste Handelsperiode bereits 2007 geendet hat, hat mit 2008 eine neue Periode bis 2012 begonnen. Für die Handelsperiode 2008 - 2012 gilt der 2. nationale Allokationsplan. Der sogenannte NAP 2 sieht eine Reduktion der CO2-Emissionen der rund 200 beteiligten österreichischen Anlagen aus Energiewirtschaft und Industrie um rund 5,3 Mio. t pro Jahr gegenüber den erwarteten Trendwerten für 2008 - 2012 vor (Quelle: Lebensministerium).

    2. Nationaler Allokationsplan für die Zuteilung der CO2-Emissionszertifikate (NAP 2)
    NAP 2.pdf - 534.4kB

    Weitere Informationen finden Sie auf den folgenen Onlineangeboten:

    Lebensministerium

    Die Internetseite des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    -> www.lebensministerium.at
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    Emissionshandelsregister

    Internetportal der ECRA Emission Certificate Registry Austria GmbH und des Bundesumweltamtes für die Registerservicestelle
    -> www.emissionshandelsregister.at
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    Umweltbundesamt GmbH

    Fachstelle des Bundes für Umweltschutz und Umweltkontrolle in Österreich
    -> www.umweltbundesamt.at
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