Statistiken für den Elektrizitäts-, Erdgas- und Ökostrombereich

Die statistischen Primärerhebungen liegen für die fossilen Energieträger sowie für den Elektrizitätsbereich in der Verantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ).

Für die elektrische Energie sowie für die gasförmigen Energieträger erfolgt die Durchführung der statistischen Erhebungen und der sonstigen statistischen Arbeiten durch die Energie-Control GmbH (siehe hiezu insbesondere § 52 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz bzw. § 59 Gaswirtschaftsgesetz).
Es werden die in den beiden einschlägigen Verordnungen - Elektrizitätsstatistikverordnung 2007 des BMWA (BGBl. II Nr. 284/2007) und Gasstatistik-Verordnung 2005 der Energie-Control GmbH (in der Fassung der Gasstatistik-Verordnung-Novelle 2008) - definierten Auswertungen und Publikationen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Bei Verwendung von Datenmaterial wird um Quellenangabe ersucht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Publikation der Statistiken in gedruckter Form nicht vorgesehen ist. Auch können Auswertungen oder Anfragen, die über den in den oben genannten Verordnungen definierten Rahmen hinausgehen, nur nach Maßgabe der Möglichkeiten der Energie-Control GmbH durchgeführt werden, wobei der jeweils entstehende Aufwand in Rechnung gestellt wird.


Erhebungen (Formulare)

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