Gleichbehandlungsbericht

Gemäß § 7 GWG hat die Energie-Control GmbH die Aufgabe, für die Erstellung der Gleichbehandlungsprogramme und die Überwachung ihrer Einhaltung zu sorgen. Ebenfalls gemäß § 7 GWG haben Netzbetreiber, und seit dem Gasjahr 2007 auch Inhaber von Transportrechten, ein Gleichbehandlungsprogramm zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen werden.

Ein gegenüber der E-Control benannter Gleichbehandlungsbeauftragter hat für die Erstellung des Programms und die Überwachung seiner Einhaltung zu sorgen und der E-Control jährlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen, der veröffentlicht wird.

Einmal jährlich werden die Gleichbehandlungsberichte der Netzbetreiber (sowie Inhaber von Transportrechten) zusammen mit einem Gesamtbericht der E-Control veröffentlicht.