Der Wechsel des Lieferanten im Detail
Der Lieferantenwechselprozess ist in den Sonstigen Marktregeln im Kapitel 5 unter dem Titel „Lieferantenwechsel und Bilanzgruppenwechsel“ geregelt.Prinzipiell dauert der Lieferantenwechselprozess in Österreich entweder sechs Wochen oder vier Wochen.
Der neue Lieferant informiert den alten Lieferanten über die Kunden, die zum ihm wechseln möchten und leitet die Kündigung des alten Liefervertrages ein. In weiterer Folge werden zwischen neuem Lieferanten, altem Lieferanten und Netzbetreiber alle notwendigen Daten ausgetauscht, wobei der Netzbetreiber als neutrale Schnittstelle fungiert. Als eindeutiges Identifizierungsmerkmal der Anlage dient dabei die Zählpunktbezeichnung.
Abb. 1: Standardzählpunktbezeichnung |
Der neue Lieferant wird zum nächstmöglichen Termin, dieser ist immer der 1. eines Kalendermonats, den Kunden beim Netzbetreiber zum Wechsel anmelden. Sofern der Kunde alle Informationen über den bisherigen Stromvertrag richtig angegeben hat, und keine weiteren Hinderungsgründe wie z. B eine Bindung beim bisherigen Lieferanten vorliegen, wird der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten den Termin bestätigen und der Kunde hat somit ab diesem Zeitpunkt einen neuen Stromlieferanten.
Es wäre jedoch auch jedem Kunden möglich den Lieferantenwechsel selbst und ohne Hilfe des Lieferanten durchzuführen. Für Einzelkunden gelten jedoch etwas erleichterte Regeln für den Ablauf.
Startet der Lieferant den Wechselprozess sechs Wochen vor dem Wechselstichtag, so hat er die Möglichkeit, die zuvor an den Netzbetreiber übermittelten Kundendaten überprüfen zu lassen und diese dann gegebenenfalls korrigiert im vier-wöchigen Prozess erneut einzureichen. Im vier-wöchigen Wechselprozess ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Hier muss der neue Lieferant alle Kundendaten korrekt an den Netzbetreiber schicken, um einen Wechsel zu ermöglichen.
| Da der Wechsel des Kunden jeweils nur zum 1. jedes Kalendermonats vollzogen werden kann, ist die Einhaltung der Wechseltermine in Abstimmung mit der sechs- bzw. vier-wöchigen Wechselfrist wichtig. Die einzelnen, jeweils gültigen Termine finden Sie hier. Hier finden Sie das aktuell gültige Kapitel 5 der Sonstigen Marktregeln. |
Kontaktdetails:
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen oder Anregungen unter lieferantenwechsel_strom@e-control.at bzw. +43 1 24724-511 zur Verfügung.