Jährliche Überprüfung der Stromkennzeichnung

Die Energie-Control Austria überprüft im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion gem.
§ 79 Abs. 9 ElWOG 2010 jährlich die Stromkennzeichnung der Unternehmen, die in Österreich Endkunden beliefern.

Im Jahr 2012 führt die Energie-Control Austria im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion gem. § 79 Abs. 9 ElWOG eine elektronische Überprüfung durch. Stromlieferanten sind aufgefordert bis 11. Mai 2012 die erforderlichen Unterlagen in der Stromnachweisdatenbank hochzuladen und an die Energie-Control Austria zur Begutachtung zu übermitteln.

Diese Übermittlung umfasst::

  • eine aktuelle Musterrechnung
  • den Bericht des Wirtschaftsprüfers gem § 79 Abs. 6 ElWOG 2010 bei einer Abgabemenge an Endverbraucher von über 100 GWh
  • Werbe- und Informationsmaterialien mit der aktuellen Stromkennzeichnung
  • gegebenenfalls Prüfberichte zu Emissionswerten sowie weitere Prüfberichte
  • gegebenenfalls Papiernachweise
  • gegebenenfalls sonstige Dokumente

Weiterführende Informationen:


ENTSO-E-Mix 2011
ENTSOE_2011_2012-04-16.pdf - 23.3kB

Handbuch Stromkennzeichnungsbericht
Handbuch Stromkennzeichnungsbericht_V1.pdf - 4547.2kB