Das Ökostrom-Fördersystem

Die Förderung von Ökostrom ist im Ökostromgesetz (BGBL I Nr 149/2002 idF. BGBL I Nr 104/2009) festgelegt.

Die mit 1. Oktober 2006 eingerichtete neue Ökostromabwicklungstelle OeMAG prüft die Gesetzeskonformität der Anträge für neue Ökostromanlagen und die Frage, ob für den neuen Antrag noch ausreichend Förderungsbudget verfügbar ist (Ökostromgesetzes-Novelle 2006). Sie schließt gegebenenfalls Abnahmeverträge mit den Ökostromanlagenbetreibern ab. Sie zahlt außerdem die Vergütungen (Einspeisetarife) aus. Finanziert werden diese Aufwendungen seit dem 1. Jänner 2007 durch die, von den Endverbrauchern zu entrichtende, Zählpunktpauschale sowie durch die, von den Stromhändlern zu entrichtenden, Verrechnungspreise - gesondert für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom - für den ihnen zugewiesenen, unterstützten Ökostrom.

Die folgende Grafik verdeutlicht das derzeitige Fördersystem: 

Ökostromfördersystem in Österreich
Abb 1: Ökostromfördersystem in Österreich seit 19.10.2009

  
Leitfaden zu den Voraussetzungen hinsichtlich der Förderung einer Ökostromanlage
Informationen zur Förderung von Ökostromanlagen
leitfaden foerderung oekostromanlagen .pdf - 179.2kB


Allgemeine Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle

Die Ökostromabwicklungsstelle hat auf Grundlage der Ökostromgesetznovelle 2006 und der von der Energie-Control GmbH genehmigten Allgemeinen Bedingungen Abnahmeverträge mit Ökostromanlagenbetreibern abzuschließen bzw. mit 1. Oktober 2006 in die bestehenden Verträge der Ökobilanzgruppenverantwortlichen einzutreten.