Einspeisetarife für Ökostromanlagen

Die in das Netz eingespeisten Energiemengen der geförderten Ökostromanlagen werden von der OeMAG, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, mit Einspeisetarifen vergütet. Für Wasserkraftanlagen bis 20 MW besteht die Möglichkeit von Investitionszuschüssen.

Die Einspeisetarife für erstmalige Neuanträge auf Kontrahierung im Jahr 2012 wurden am 30.12.2011 in der Ökostromverordnung 2012 kundgemacht.

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht über die in der Ökostromverordnung 2012 festgesetzten Einspeisetarife für die Abnahme von Strom aus Wind, Biomasse, Bio-, Deponie- und Klärgas, Geothermie und Photovoltaik:

Einspeisetarife 2012
Tabellarische Übersicht
einspeisetarife-2012.pdf - 18.2kB

Informationen zu den Einspeisetarifen vergangener Jahre finden Sie im Archiv.