E-Control begrüßt Beschluss des Gaswirtschaftsgesetzes
Die Beschlussfassung des Gaswirtschaftsgesetzes wird von der E-Control sehr begrüßt. Eine Belebung des Marktes, mehr Wettbewerb und verbesserte Kundenrechte werden erwartet.- Presseaussendung, am 20.10.2011
E-Control begrüßt Beschluss des Gaswirtschaftsgesetzes
Eine Belebung des Marktes, mehr Wettbewerb und verbesserte Kundenrechte werden erwartet.
Stärkung des Gashandels fördert Drehscheiben-Funktion Österreichs
Aufgrund der EU-Vorgaben ist das sogenannte "Entry-Exit-Modell" in Österreich einzuführen. „Derzeit werden die Tarife noch abhängig von den Vertragswegen verrechnet. Das heißt, die Gasmengen können nur gehandelt werden, wenn auch die jeweiligen Transportkapazitäten verfügbar und bei den einzelnen Netzbetreibern gebucht worden sind.“, erläutert Boltz. In Zukunft sind die Tarife für die Gaslieferanten transport- und streckenunabhängig und fallen nur noch für die Ein- und Ausspeisung im Fernleitungssystem an. „Diese Liberalisierung erleichtert im gesamten österreichischen Fernleitungsnetz den Gashandel, was zu mehr Wettbewerb und Gasverfügbarkeit im Interesse der Kunden führen soll. Zusätzlich kann Österreich seine Drehscheibenfunktion am internationalen Gasmarkt ausbauen.“, zeigt sich Graf überzeugt.Das neue Gasgesetz erhöht auch die Versorgungssicherheit
Künftig soll die Qualitätssicherung und der Ausbau der Gasleitungen durch eine gesetzliche Verankerung der "Anreizregulierung" unterstützt werden. Die Systemnutzungsentgelte für die Netzeigentümer müssen demnach eine angemessene Vergütung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur sowie neue Investitionen in das Netz darstellen - sofern diese wirtschaftlich und effizient getätigt werden. So kann die im europaweiten Vergleich ausgezeichnete Qualität der Netzdienstleistung aufrecht erhalten werden. „Bislang war die Anreizregulierung im GWG nicht verankert, sondern nur in Form einer Vereinbarung zwischen der E-Control und der Gasbranche.“, so Graf.Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Fernleitungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen koordinierten zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorlegen müssen. „Darin müssen die Netzbetreiber präsentieren, wie sie die hohe Qualität der Leitungen und deren Ausbau umsetzen wollen.“, erläutert Boltz die neuen Bestimmungen.