Konsultation Auslegungsgrundsätze der E-Control für Speicheranlagen - Transparenz und Zugang Dritter
Die neue Gasbinnenmarkt-Verordnung der Europäischen Kommission 715/2009/EG sieht in Artikel 19 Transparenzanforderungen für die Betreiber von Speicheranlagen vor. Darüber hinaus enthält Artikel 15 der Verordnung 715/2009/EG Bestimmungen zu den Dienstleistungen für den Zugang Dritter zu Speicheranlagen. Die vorliegenden Auslegungsgrundsätze sollen die Rechtsansicht der E-Control in Bezug auf die erwähnten Themen wiedergeben und Mindestanforderungen festlegen, um den Speicherkunden alle für eine fundierte Entscheidung erforderlichen Informationen auf einfache und nichtdiskriminierende Weise zur Verfügung zu stellen.Der E-Control ist im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse gemäß § 24 Abs 1 Z 1 E-ControlG die Überwachung der Einhaltung aller den Marktteilnehmern auf Grund des E-ControlG erlassenen Verordnungen sowie durch unmittelbar anwendbares EU-Recht übertragenen
Pflichten zugewiesen.
Die Marktteilnehmer sind daher aufgefordert, die Stellungnahme zum Konsultationspapier "Auslegungsgrundsätze der E-Control für Speicheranlagen - Transparenz und Zugang Dritter" bis spätestens 28.10.2011 an Frau Emese Rieder zu übermitteln:
emese.rieder@e-control.at
| Auslegungsgrundsätze der E-Control für Speicheranlagen - Transparenz und Zugang Dritter Konsultationspapier Transparenz_Auslegungsgrundsaetze 2011_10_11_SSOs.pdf - 80.6kB |