Ihr Stromanschluss beim Umzug

Beim Einzug in eine Wohnung: welche Möglichkeiten haben Sie?

Damit nach einem Umzug Ihr neues Heim mit Strom versorgt werden kann, brauchen Sie zwei Verträge:
 
  • Einen Vertrag mit einem Stromlieferanten, den Sie frei wählen können.
  • Einen Netznutzungsvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber, über dessen Leitungen Sie mit Strom versorgt werden.

Ihr Weg zum Strom im neuen Heim

  1. Im Tarifkalkulator der E-Control können Sie mit wenigen Klicks den für Sie günstigsten Stromlieferanten herausfinden.
  2. Kontaktieren Sie den Stromlieferanten Ihrer Wahl und lassen Sie sich von diesem ein Vertragsformular zusenden oder Sie gehen, falls möglich, auf die Homepage des gewünschten Anbieters und drucken sich das Formular einfach aus. Bei einigen Anbietern, die Ihnen der Tarifkalkulator anzeigt, können Sie direkt das jeweilige Vertragsformular herunterladen.
  3. Senden Sie dem Stromlieferanten das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular zu.
  4. Gleichzeitig sollten Sie sich um den Netznutzungsvertrag kümmern: Kontaktieren Sie dazu Ihren Netzbetreiber und informieren Sie ihn gleichzeitig darüber, welchen neuen Stromlieferanten Sie sich ausgesucht haben.
  5. Nur wenn Sie beide Verträge rechtzeitig abgeschlossen haben, können Sie bereits zum Einzugstermin mit Strom versorgt werden.
  6. Achten Sie auf den richtigen Zählerstand! Entweder der Netzbetreiber liest Ihren Stromzähler beim Einzug in die neue Wohnung ab oder Sie lesen den Zähler einfach selbst ab und geben den Zählerstand dem Netzbetreiber z.B. telefonisch bekannt.
     

Beim Auszug: Kündigungen nicht vergessen

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ausziehen, denken Sie daran, dass Sie zwei Vertragsverhältnisse haben:
 
  • Eines mit dem Stromlieferanten.
  • Eines mit dem Netzbetreiber, über dessen Leitungen Sie mit Strom versorgt wurden.
     

Geben Sie diesen Vertragspartnern rechtzeitig Bescheid, dass Sie ausziehen werden: Sie müssen die Verträge kündigen. Fristen und weitere Details dazu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Vertragspartner. Kontaktieren Sie die Unternehmen am besten telefonisch, dann erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte.

TIPP: Erfragen Sie zudem bei Ihrem Netzbetreiber, ob oder wann er eine Ablesung Ihres letzten Zählerstand vornimmt. Sollte keine Ablesung geplant sein, lesen Sie Ihren Zählerstand selbst ab und geben Sie Ihn weiter.

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