Rechnerische Ermittlung Ihres Stromverbrauchs

Nicht immer stehen zum Ende einer Abrechnungsperiode oder bei einer Energiepreis- bzw. Netztarifänderung Ihre aktuellen Zählerstände zur Verfügung. Netzbetreiber sind zwar dazu aufgefordert jährlich, mindestens aber alle drei Jahre, Ihren Zählerstand abzulesen, aber bei vielen unterjährigen Änderungen müssen Verbrauchsabgrenzungen auf Basis von rechnerisch ermittelten Werten herangezogen werden.

Der Energieverbrauch von Konsumenten lässt sich nach Verbrauchsmustern recht genau bestimmen. Es gibt verschiedene Lastprofile, die bei unterschiedlichen Nutzern eingesetzt werden: Eine Wärmepumpenheizung zeigt beispielsweise ein anderes Verbrauchsprofil als ein Haushalt mit Normalstrom. Wieder andere synthetische Lastprofile gibt es für Gaskunden.

Berechnungsmethode

Für die rechnerische Ermittlung von Verbrauchswerten werden den Lastprofilen je Monat bestimmte Prozentwerte zugeordnet; die Aufteilung der Verbrauchsanteile auf die einzelnen Monate unterscheidet sich je nach dem jeweiligen Lastprofil. Die Summe aller Monatsprozentwerte eines solchen Jahresprofils ergibt immer 100%.

Nach diesen Prozentwerten wird auch Ihr Verbrauch in einem Abrechnungszeitraum aufgeteilt, wenn eine Abgrenzung aufgrund einer Tarif- oder Preisänderung notwendig ist. Ist eine derartige Abgrenzung innerhalb eines Monats notwendig, so wird die ermittelte Monatssumme gleichmäßig auf alle Tage des Monats aufgeteilt.

Dies gilt mit einer ähnlichen Berechnungslogik auch für die Berechnung der jeweiligen Zonengrößen ihres Gas-Netztarifes, die ja je nach Größe des Abrechnungszeitraumes, der kürzer oder länger als ein Jahr sein kann, größer oder kleiner werden.

Berechnungsbeispiel
Zur rechnerischen Ermittlung Ihres Stromverbrauchs
rechnerische-ermittlung-berechnungsbeispiel.pdf - 110kB

Vorteil für Konsumenten

Auch wenn dies auf den ersten Blick etwas kompliziert wirkt, hat die Vereinheitlichung für Sie als Konsument den Vorteil, dass die Abgrenzung erstmals für alle großen Netzbetreiber nach festgelegten Regeln erfolgt und deshalb auch von unabhängigen Experten der Energie-Hotline und der Schlichtungsstelle der E-Control besser nachvollzogen und überprüft werden kann.

Weitere Informationen zur rechnerischen Ermittlung

Veröffentlichung auf der Homepage von Österreichs Energie
-> oesterreichsenergie.at/re...ung_von_verbraeuchen.html
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