Das Ökostrom-Fördersystem
Im Wesentlichen wird die Förderung für Ökostrom aus zwei Komponenten – dem Verrechnungspreis und der Zählpunktpauschale – finanziert.
Das System der Ökostromförderung läuft (vereinfacht) folgendermaßen ab:
Betreiber von geförderten Ökostromanlagen „verkaufen“ ihren Strom an die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) und bekommen dafür die verordneten Einspeisetarife.
Der zuständige Netzbetreiber hat die Pflicht, diesen Strom über sein Netz zu verteilen.
Die OeMAG weist diesen Strom an die einzelnen Stromhändler zu, die dafür den Verrechnungspreis bezahlen. Neben dem Verrechnungspreis wird der Ökostrom von den Endverbrauchern durch die Zählpunktpauschale finanziert. Im Falle der Weiterverrechnung des Verrechnungspreises durch den Stromhändler entsteht der Posten Mehraufwendungen für den Endverbraucher.
Welcher Stromhändler wie viel Ökostrom zugewiesen bekommt, hängt davon ab, wie viel Strom er an Endverbraucher liefert. Zum Beispiel bekommt ein Stromhändler mit einem Marktanteil von 5% auch 5% der insgesamt von der OeMAG abgenommenen Ökostrommenge zugewiesen. Dieser Prozentanteil wird monatlich von der OeMAG festgesetzt.
Im Gesamtjahr 2008 waren im öffentlichen Netz - bezogen auf die Gesamtabgabemengen an Endverbraucher in Österreich - etwa 1,7 % von der OeMAG abgenommene und vergütete Kleinwasserkraft und 8,0 % sonstige Ökostrommengen gegeben. In Summe sind also 9,7 % der gesamten Stromversorgung geförderter Ökostrom.
