Mehraufwendungen für Ökostrom

Die Mehraufwendungen für Ökostrom erklären sich durch die Verrechnungspreise, die ein Stromhändler für den ihm zugewiesenen Ökostrom bezahlen muss.

Die Verrechnungspreise liegen über dem Preis für "normalen" Strom aus nicht erneuerbaren Energieträgern, welcher zum Marktpreis eingekauft wird. Im Jahr 2011 beträgt der Verrechnungspreis 8,09 Cent/kWh für Kleinwasserkraft und 12,76 Cent/kWh für "Sonstigen Ökostrom". Die Differenz zwischen Marktpreis und Verrechnungspreis bedeutet für den Stromhändler einen Mehraufwand aus dem Bezug von Ökostrom, welchen er auf seine Kunden umlegen kann, jedoch nicht muss.

Diese Kostenkomponente „Mehraufwand für Ökostrom gemäß Ökostromgesetz § 19“ ist für den Stromhändler ein Aufwand wie jeder andere auch. Es steht dem Stromhändler grundsätzlich frei, wie er in seiner Preiskalkulation diese Kostenkomponente berücksichtigt. Die Mehraufwendungen sind unternehmensindividuell zu berechnen, sie sind einfach ein Bestandteil des Energiepreises.

In manchen Stromrechnungen werden diese „Mehraufwendungen“ gesondert ausgewiesen.

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