Kosten & Förderungen
Strom aus erneuerbaren Energieträgern – wie Wind, Biomasse und Sonnenenergie (Photovoltaik) – ist teurer als Strom, der aus der konventionellen Erzeugung mit fossilen Energieträgern – wie Gas und Kohle – oder aus bestehenden großen Wasserkraftwerken gewonnen wird.
Zu erklären ist dieser höhere Preis mit den höheren Erzeugungspreisen. Diese Erzeugungspreise setzen sich aus höheren Technologiekosten bei der Energieumwandlung und bei den rohstoffabhängigen Erzeugungsarten aus den höheren Kosten für diese Rohstoffe (z.B. Energieholz, Getreide, Ölpflanzen) zusammen.
Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern wird daher finanziell gefördert. Dieses Fördersystem schlägt sich in weiterer Folge auf den Strompreis beim Endkunden nieder.
Nicht jede Art von Ökostrom wird nach dem Ökostromgesetz finanziell gefördert, so wird zB die Großwasserkraft nicht gefördert.
Jeder Stromhändler in Österreich bekommt einen bestimmten Anteil an Ökostrom von der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) zugewiesen und zahlt dafür den Verrechnungspreis. Der Verrechungspreis ist in der Regel höher als der Marktpreis und stellt daher einen Mehraufwand für den Stromhändler dar.
Die Kosten für Ökostrom, die letztendlich jeder Endverbraucher zu bezahlen hat, sind auf der Stromrechnung als Posten „Zählpunktpauschale“ und „Mehraufwendungen für Ökostrom gemäß § 19 Ökostromgesetz“ zu finden.