Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2008

Die E-Control wurde vom Gesetzgeber mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle betraut. Seit 1. Oktober 2002 können sich Endkunden, die mit der Qualität einer vertraglich vereinbarten Dienstleistung nicht einverstanden sind oder ihre Energierechnung nicht nachvollziehen können, an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden.

Damit folgt die E-Control den „Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 4. April 2001 über die Grundsätze für an der einvernehmlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen (2001/310/EG)“.

Die Schlichtungsstelle fühlt sich den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Transparenz, Effizienz und Fairness verpflichtet. Die Schlichtungsstelle fungiert zudem als unabhängige Servicestelle der Energiekonsumenten und bietet Hilfe und umfangreiches Informationsmaterial an, damit Konsumenten die Vorteile des freien Strom- und Gasmarktes zu ihrem Besten nutzen können.

Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2008
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Von den 164 im Berichtszeitraum geführten Verfahren konnten bis 31. Dezember 2008 bereits 144 eingestellt werden. Von den 144 Verfahren konnten 134, das sind 93 Prozent, positiv abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass mögliche Irrtümer aufgeklärt, Ursachen berechtigter Beschwerden beseitigt und Lösungen angenommen wurden. Im Rahmen der Streitschlichtung ist die E-Control auf das Entgegenkommen der Unternehmen angewiesen. Während die Behörde in ihrer sonstigen Überwachungs- und Aufsichtsfunktion Entscheidungen treffen und den Unternehmen gesetzmäßiges Verhalten vorschreiben kann, ist sie in ihrer Schlichtungstätigkeit Vermittler und kann Lösungen nur vorschlagen, nicht jedoch durchsetzen.
 
Erfahren Sie hier mehr, über die Schlichtungsstelle der E-Control
-> /de/konsumenten/service-u...eratung/streitschlichtung
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