Gasanschluss beim Neubau
Zwei Partner ohne die gar nichts geht
Für Ihre Gasversorgung sind immer zwei Partner notwendig:
- Der Gaslieferant: Dieser kauft das Gas für Ihre Versorgung ein.
- Der Netzbetreiber: Sie müssen an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen werden, damit Sie über dieses Netz, also über die Gasleitungen, mit Erdgas versorgt werden können.
Bei einem Neubau sind weitere Partner notwendig:
- Ein konzessionierter Installateur, u.a. für die Leistungsbestimmung, Geräteauswahl, Herstellung der Gasinstallation beim Kunden, etc.
- Der zuständige Rauchfangkehrer, u.a. für die Abgasführung, Sicherheitsaspekte.
- Eventuell ein Elektriker, z.B. wenn besondere Steuerungswünsche vorliegen.
Alle relevanten Informationen zur Herstellung des Gasanschlusses erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Ihr Weg zum funktionierenden Gasanschluss
- Im Tarifkalkulator der E-Control finden Sie sowohl den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber, als auch den für Sie günstigsten Gaslieferanten.
- Kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Netzbetreiber.
- Zunächst wird durch den Netzbetreiber die technische Anbindung Ihres Hauses an das Gasnetz hergestellt. Dieser Vorgang wird als „Netzzutritt“ bezeichnet. Ihr Netzbetreiber teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für die Herstellung des Anschlusses benötigt werden, z.B. die Bestätigungen eines Installateurs und Rauchfangkehrers über die ordnungsgemäße Ausführung.
- Zu der technischen Herstellung des Netzanschlusses gehört auch, dass Ihr Netzbetreiber einen Zähler für Ihr Haus installiert, der Ihren Gasverbrauch erfasst.
- Kontaktieren Sie nun auch einen Gaslieferanten Ihrer Wahl und schließen Sie mit ihm einen Liefervertrag ab. Nur wenn Sie auch einen Liefervertrag abgeschlossen haben, können Sie auch mit Gas versorgt werden. Einige Daten des Liefervertrags werden auch für den Netzzugangsvertrag benötigt.
- Mit Ihrem Netzbetreiber schließen Sie einen Vertrag ab, der Netzzugangsvertrag genannt wird. In diesem Vertrag werden alle notwendigen Dinge geregelt, damit Sie mit Gas versorgt werden können.
- Wenn alle notwendigen Bestätigungen vorliegen, Sie einen Netzzugangsvertrag haben und mit einem Lieferanten Ihrer Wahl einen Gasliefervertrag abgeschlossen haben, können Sie mit Gas versorgt werden.