Was im Detail passiert

Wenn Sie den Lieferanten wechseln wollen, müssen Sie nur das Vertrags- formular des gewünschten Lieferanten ausfüllen und ihm zuschicken. Auf diesem Vertragsformular finden Sie auch einen Abschnitt, in dem Sie dem Lieferanten die Vollmacht erteilen, alle notwendigen Schritte für den Lieferantenwechsel für Sie durchzuführen.

Damit der Wechsel reibungslos verläuft, ist es wichtig, dass die Person in Ihrem Haushalt, auf deren Namen der Netznutzungsvertrag und alte Liefervertrag laufen, auch den neuen Liefervertrag unterzeichnet.

Wenn Sie von einem neuen Lieferanten Gas beziehen möchten, muss Ihr alter Liefervertrag gekündigt werden. Durch die Vollmacht, die Sie mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars dem neuen Lieferanten erteilt haben, kann dieser die Kündigung für Sie durchführen. Dabei muss natürlich die Kündigungsfrist des bisherigen Lieferanten eingehalten werden. Es ist zu beachten, dass die Lieferanten unterschiedlich lange Kündigungsfristen haben.

Der neue Lieferant informiert den alten Lieferanten über Ihren Wunsch zu wechseln und leitet die Kündigung des alten Liefervertrages ein. In weiterer Folge werden zwischen neuem Lieferanten, altem Lieferanten und Netzbetreiber alle notwendigen Daten ausgetauscht, wobei der Netzbetreiber als neutrale  Schnittstelle fungiert. Als eindeutiges Identifizierungsmerkmal Ihrer Anlage dient  dabei die Zählpunktbezeichnung.

Ihr neuer Lieferant wird Sie zum nächstmöglichen Termin - dieser ist immer der 1. eines Kalendermonats - beim Netzbetreiber zum Wechsel anmelden. Sofern Sie alle Informationen über Ihren bisherigen Stromvertrag richtig angegeben haben und keine weiteren Hinderungsgründe wie z.B. eine Bindung beim bisherigen Lieferanten vorliegen, wird der Netzbetreiber Ihrem neuen Lieferanten den Termin bestätigen und Sie haben somit ab diesem Zeitpunkt einen neuen Gaslieferanten.

Der Lieferantenwechsel unterliegt dabei einheitlichen Regeln, die von der E-Control in Zusammenarbeit mit der Branche erarbeitet werden und von allen Lieferanten und Netzbetreibern einzuhalten sind. Dadurch wird gewährleistet, dass der Wechsel zu einem neuen Lieferanten für alle österreichischen Stromkunden schnell, sicher und unkompliziert über die Bühne geht.

Wenn Sie zu einem anderen Lieferanten wechseln, bekommen Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten spätestens sechs Wochen nach dem Wechsel eine Endabrechnung über die Energie, die Sie bis zum Wechselstichtag verbraucht haben. Manche Netzbetreiber kommen in diesen Fällen zu Ihnen, um den Zähler abzulesen, Sie können den Zähler aber auch selbst ablesen und dem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt geben. Wenn kein Zählerstand vorliegt, kann der Netzbetreiber den Zählerstand auch auf Basis der bisherigen Verbrauchswerte bestimmen.

Technisch ändert sich nichts: Der Netzbetreiber, der für die Instandhaltung und Wartung des Netzes sowie die Ablesung des Zählers zuständig ist, bleibt als Monopolist immer derselbe. Ihm zahlen Sie auch weiterhin dieselben Netznutzungstarife, die behördlich festgelegt sind.

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren: