Fragen und Antworten - Gas
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Gaskunden. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder per Email für Ihre Fragen zur Verfügung.
- Funktioniert mein Zähler einwandfrei?
- Kostet ein Wechsel etwas?
- Muss ich beim Wechsel den Zähler ablesen?
- Muss ich mit Problemen rechnen, wenn ich mir einen neuen Gaslieferanten aussuche?
- Warum ist meine Gasrechnung viel höher als im Vorjahr?
- Warum sollte ich mich über andere Anbieter informieren?
- Was ist denn eigentlich die Ölpreisbindung?
- Was ist ein Lastprofil?
- Was kann ich gegen Preiserhöhungen tun?
- Was muss ich beim Auszug beachten?
- Was muss ich beim Umzug in eine neue Wohnung beachten?
- Wer ist mein Ansprechpartner im Gasmarkt?
- Wie funktioniert die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh)?
- Wie kann ich meine Gaskosten senken?
- Wie lange dauert ein Wechsel?
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Funktioniert mein Zähler einwandfrei?
Der Netzbetreiber hat die Aufgabe, Ihren Zähler zu eichen und auch das Gerät zu warten. Dies wird ihm mit dem Entgelt für Messleistungen abgegolten. In den seltensten Fällen sind Gaszähler wirklich defekt.
Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, dass Ihr Gaszähler nicht einwandfrei funktioniert, kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber. Auf Ihren Wunsch wird er auch eine Prüfung des Geräts durchführen. Bitte beachten Sie aber auch, dass für Sie dadurch Kosten anfallen können.
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Kostet ein Wechsel etwas?
Nein! Ein Wechsel kostet keinesfalls etwas. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Wahl eines Lieferanten jedem Konsumenten kostenlos zur Verfügung steht.
Ihr bisheriger Lieferant wird Ihnen beim Wechsel eine Endabrechnung legen. Damit diese Endrechnung auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert, geben Sie Ihrem Netzbetreiber zum Wechselstichtag am besten Ihren Zählerstand bekannt.
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Muss ich beim Wechsel den Zähler ablesen?
Wenn Sie Ihren Energielieferanten wechseln, geben Sie Ihrem Netzbetreiber am besten den Zählerstand zum Wechselstichtag bekannt. Nur so ist gewährleistet, dass die Verbrauchsabgrenzung zwischen Ihrem alten und neuen Lieferanten auch dem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Ein Wechsel kann aber auch stattfinden, wenn Sie Ihren Zählerstand nicht bekanntgeben. Ihr Netzbetreiber wird dann Ihren Zählerstand rechnerisch ermitteln. Manche Netzbetreiber lesen bei einem Lieferantenwechsel auch selbst den Zähler ab.
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Muss ich mit Problemen rechnen, wenn ich mir einen neuen Gaslieferanten aussuche?
Ein Wechsel funktioniert in der Regel einfach und problemlos.
Wenn der neue Lieferant zu den Daten, die Sie im Vertragsformular angegeben haben, noch Fragen hat, wird er sich mit Ihnen nochmals in Verbindung setzen und mit Ihnen diese Punkte klären. Dies kann dazu führen, dass der Wechsel etwas länger dauert. Ihr alter Lieferant versorgt Sie aber in dieser Zeit selbstverständlich weiter. Ihre durchgehende Belieferung während des Wechselprozesses ist gesichert.
Tipp: Schicken Sie Ihrem neuen Lieferanten einfach mit dem ausgefüllten Vertragsformular eine Kopie Ihrer letzten Jahresabrechnung mit. Ihr neuer Lieferant hat so alle notwendigen Daten zur Verfügung.
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Warum ist meine Gasrechnung viel höher als im Vorjahr?
Dies kann mehrere Gründe haben. Eine Ursache können gestiegene Energiepreise sein. Es kann aber auch sein, dass Sie durch veränderte Lebensgewohnheiten oder andere Geräte einen höheren Verbrauch als in den Vorjahren hatten.
Manchmal kommt es auch vor, dass Ihr Verbrauch in der Vorperiode durch den Netzbetreiber rechnerisch ermittelt und Ihr Verbrauch geringer eingestuft wurde, als er tatsächlich war. In diesen Fällen kann es zu Nachzahlungen kommen.
Kontaktieren Sie in diesem Fall rechtzeitig Ihren Lieferanten. Vielleicht kommt er Ihnen mit einer Ratenvereinbarung entgegen.
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Warum sollte ich mich über andere Anbieter informieren?
Der Gasmarkt ist liberalisiert. Das bedeutet für Sie als Gaskunde, dass Sie sich frei aussuchen können, von welchem Lieferanten Sie Gas beziehen möchten. Sie als Kunde können sich immer wieder für günstigere Angebote entscheiden.
Vergleichen Sie mit dem Tarifkalkulator der E-Control die Preise: Der Tarifkalkulator berechnet das für Sie günstigste Gasangebot.
An der Energie-Hotline führen wir gerne eine telefonische Berechnung für Sie durch.
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Was ist denn eigentlich die Ölpreisbindung?
Die „Ölpreisbindung“ ist eine Dynamisierung des Basisgaspreises in den Gasbezugsverträgen anhand der Ölproduktenpreisentwicklung. Alle drei bis sechs Monate wird der Basisvertragspreis an die Heizölpreisentwicklung geglättet angepasst. Idee ist eine Fortschreibung des Basispreises in sog. Preisgleitklauseln, der den veränderten Marktbedingungen (Preise der Konkurrenzenergien) in den jeweiligen (Endverbraucher-)Märkten Rechnung trägt.
Diese Preisgleitklauseln (mit einer unterschiedlichen Gewichtung der Ölproduktenpreise) werden in fast allen Märkten entlang der Lieferkette der Gaswirtschaft angewandt. Die dabei relevanten Ölprodukte sind Heizöl Schwer und Heizöl Leicht. Als Handelsorte werden dabei je nach Marktstufen Rotterdam, Wiesbaden und in Österreich zum Teil auch noch Schwechat angewandt.
Eine wesentliche Ausnahme sind Verträge mit Haushaltskunden: Diese enthalten keine Preisgleitklauseln mit Ölproduktenpreisbindung. Somit ist die Preisentwicklung in diesem Marktsegment keinem Automatismus unterlegen, sondern eine unternehmerische Entscheidung der Gaslieferanten, wann und in welchem Ausmaß Preisschwankungen an ihre Kunden weitergegeben werden sollen.
Durch die Anwendung der Ölproduktenpreisbindung auf den verschiedenen Märkten der Lieferkette wird das Preisrisiko, das die Gashändler im Einkauf haben, zum Teil an den Endkunden weitergegeben. Wesentliche Funktion der Ölpreisbindung auf allen Markstufen ist daher die Weitergabe des Preisrisikos aus dem Einkauf bis hin zum Endverbraucher. Die Möglichkeit der Weitergabe ist umso ausgeprägter, je mehr Marktmacht die Anbieter auf den einzelnen Produktmärkten haben.
Die Einführung der Ölpreisbindung nach dem ersten Ölpreisschock begründeten die Produzenten mit der ähnlichen Kostenstruktur bei der Förderung von Erdöl und Erdgas. Ein Produzent beider Produkte wird – um nicht die Marktchancen eines der beiden Produkte stark einzuschränken – danach trachten, eine ähnliche Preisentwicklung zu forcieren. Für den Verbraucher, der für die Nutzung des Gases eine spezifische Investition getätigt hat, sollte die Ölpreisbindung sicherstellen, dass die Wirtschaftlichkeit seiner Investition nicht gefährdet ist.
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Was ist ein Lastprofil?
Die standardisierten Lastprofile werden für die Verbrauchsgruppen Heizen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe) und Prozessgas (Kochen, Warmwasser, Gewerbe) angewandt und stellen ein Berechnungsverfahren dar, in dem auf Basis von Messdaten Aussagen über das statistische Verhalten einer bestimmten Verbrauchergruppe abgeleitet werden kann.
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Was kann ich gegen Preiserhöhungen tun?
Wenn Ihr Lieferant seine Gaspreise erhöht, muss er Ihnen dies im Vorhinein schriftlich mitteilen.
Wenn Sie mit der angekündigten Preiserhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, dieser Preiserhöhung schriftlich innerhalb einer vom Lieferanten gesetzten Frist zu widersprechen. Gleichzeitig müssen Sie sich rasch einen neuen Lieferanten suchen, der die Belieferung mit Erdgas übernimmt. Lassen Sie sich damit nicht zu lange Zeit, denn auch der Wechsel des Lieferanten nimmt einige Zeit in Anspruch (bis zu zwei Monaten).
Welche Rechte und Pflichten Sie in dieser Situation haben, erfahren sie hier.
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Was muss ich beim Auszug beachten?
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie die Vertragsverhältnisse mit Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Energielieferanten beenden. Geben Sie diesen unbedingt auch Ihre neue Adresse bekannt, damit Ihnen die entsprechenden Endabrechnungen bis zum Zeitpunkt des Auszugs aus der Wohnung auch übermittelt werden können.
Wenn Sie aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehen, in der Sie mit Ihrem Ehepartner/Lebengefährten/Studienkollegen Vertragspartner für die Strom- oder Gaslieferung waren, dann teilen Sie dies unbedingt Ihrem Strom- und Gaslieferanten und Ihrem Netzbetreiber mit, damit dieser die Vertragsänderung vornehmen kann und Sie für künftige Energielieferungen nicht mehr belangt werden können.
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Was muss ich beim Umzug in eine neue Wohnung beachten?
Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie auch sicherstellen, dass Sie rechtzeitig einen Vertrag mit Ihrem Netzbetreiber und einem Lieferanten Ihrer Wahl abschließen. Welche Schritte dazu notwenig sind, erfahren Sie hier im Detail.
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Wer ist mein Ansprechpartner im Gasmarkt?
Als Ihre Vertragspartner sind natürlich Ihr Lieferant und Ihr Netzbetreiber die erste Anlaufstelle bei Fragen. Die E-Control hat als unabhängige Marktaufsicht die Aufgabe, den Gasmarkt zu regeln und steht Ihnen als Gaskunden gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch weiter:
- Elektronisch, über verschiedene Kontakt-Formulare auf diesen Seiten, wie z.B. unter Kontakt.
- Online, mit einer Vielzahl von Funktionen, wie z.B. dem Tarifkalkulator oder den Effizienz-Checks.
- Telefonisch, unter unserer Energie-Hotline: 0810 10 25 54 (zum Tarif von 0,044 Euro/Minute).
- Persönlich, bei Messen in ganz Österreich und an Beratungstagen.
- Tatkräftig, mit unserer Streitschlichtung haben Sie im Konfliktfall einen kompetenten Partner zur Seite.
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Wie funktioniert die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh)?
Für Haushalte erfolgt die Erfassung des Gasverbrauches mittels Gaszähler in Kubikmeter (m3). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauches erfolgt aus gesetzlichen Gründen allerdings in Kilowattstunden (kWh). Damit wird der Energiegehalt Ihres Gasverbrauches angegeben.
Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden legt die E-Control Kommission per Verordnung fest. Die Umrechnung erfolgt in Kombination mit den technischen Methoden der ÖVGW.
Zwei wesentliche Größen zur Bestimmung Ihres Umrechnungsfaktors oder der Zustandszahl sind die geographische Höhe und der Zählereinbauort (Innen- oder Außenmontage). Ihr Umrechnungsfaktor wird aufgrund dieser Daten vom Netzbetreiber festgelegt und muss auf der Rechnung angegeben werden. Mit dem Umrechnungs-Check der E-Control können Sie diese Angabe auf Ihrer Gasrechnung überprüfen.
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Wie kann ich meine Gaskosten senken?
Um Ihre Gaskosten schnell und einfach zu senken, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
- Wählen Sie einen günstigeren Anbieter aus – am einfachsten geht dies mit dem Tarifkalkulator.
- Reduzieren Sie ganz einfach Ihren Gasverbrauch mit folgenden Energiespar-Tipps.
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Wie lange dauert ein Wechsel?
In der Regel dauert es nicht länger als zwei Monate, bis Sie von Ihrem neuen Lieferanten versorgt werden. Bis der Wechsel durchgeführt ist, werden Sie selbstverständlich ohne Unterbrechung vom bisherigen Lieferanten weiterbeliefert.
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass ein Wechsel länger dauert:
- Erforderlicher Datenabgleich: bei Unklarheiten zu den Daten im Vertragsformular wendet sich Ihr neuer Lieferant an Sie, um mit Ihnen die offenen Themen zu klären.
- Bindungsfristen bzw. Kündigungsfristen: Wenn Sie zu einem neuen Lieferanten wechseln wollen, müssen Sie natürlich eine Bindungsfrist bei Ihrem bisherigen Lieferanten berücksichtigen. Aus Gründen des Konsumentenschutzes sind für Haushaltskunden nur Bindungen von bis zu einem Jahr zulässig. Wenn Sie eine längere Kündigungsfrist haben, kann es ebenfalls zu einer Verzögerung kommen