Auch ein freier Markt braucht Regeln

Die grundlegenden Regeln für den österreichischen Gasmarkt sind im sogenannten „Gaswirtschaftsgesetz“, kurz GWG, festgelegt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben sicher zu stellen und um die Liberalisierung des Marktes im Sinne der Konsumenten voranzutreiben, wurde vom Gesetzgeber im Jahr 2001 die E-Control als unabhängige Regulierungsbehörde geschaffen.

Marktaufsicht durch die E-Control
Abb. 1: Funktionen der E-Control

Die Aufgaben der E-Control

Die E-Control übt eine wichtige Aufsichtsfunktion in Bezug auf die Gaslieferanten aus. Werden Missstände vermutet, kann die E-Control Verfahren einleiten und so die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen sicherstellen. Auch bei Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Energielieferanten kann die E-Control helfen: Streitschlichtungsverfahren können eingeleitet und so dem Konsumenten zu seinem Recht verholfen werden. Gemeinsam mit den Energieunternehmen legt die E-Control die Marktregeln fest, die das Funktionieren des Marktes sicherstellen.

Die Netzbetreiber werden in Österreich von der E-Control reguliert. Das bedeutet, dass die Entgelte, die die Netzbetreiber den Konsumenten in Rechnung stellen dürfen, von der Regulierungskommission festgelegt werden. Die Regulierungskommission genehmigt auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber.

Für die Konsumenten steht die E-Control als unabhängige Stelle für Fragen rund um das Thema Gas zur Verfügung. Sei es bei Unklarheiten mit der Gasrechnung oder auch bei Streitigkeiten mit dem Lieferanten. Die E-Control ermöglicht mit dem Tarifkalkulator einen einfachen Preisvergleich, hält Tipps zum Energiesparen bereit und informiert auch individuell über die Energie-Hotline.

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Die E-Control
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