Die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden für Energie in der EU
Um die gegenseitige Zusammenarbeit zu erleichtern und zu verstärken, haben sich die europäischen Energieregulierungsbehörden im Jahr 2000 zum Council of European Energy Regulators (CEER) zusammengeschlossen. Diesem Schritt folgte bald die Gründung der Energy Regulators’ Group for Electricity and Gas (ERGEG) von Seiten der Europäischen Kommission als offizielle beratende Gruppe. Mit dem dritten Energieliberalisierungspaket hat die Kommission im Herbst 2009 beschlossen, die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden auf eine verbindliche Basis zu stellen und schuf eine separate Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, ACER); im Zuge ihrer Schaffung wurde auch ERGEG wieder aufgelöst.
CEER hat neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten auch Island und Norwegen als Mitglieder.
Neben dem gemeinsamen Ziel, den europäischen Energiebinnenmarkt voranzutreiben, versucht CEER auch die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen nationalen Regulierungsbehörden zu verbessern und zu erleichtern und die einheitliche Anwendung des europäischen Energierechtsrahmens zu fördern.
Zu diesem Zweck führen die europäischen Energieregulierungsbehörden groß angelegte Studien zur Kontrolle der Umsetzung bestehender Vorschriften für den Strom- und Gasmarkt durch und geben entsprechende Vorschläge ab. Zur Erleichterung der Umsetzung europäischer Energierechtsvorschriften in die Praxis haben die Regulatoren so genannte Guidelines of Good Practice für verschiedene Themenbereiche entwickelt. Sie werden in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern erstellt und stellen freiwillige Leitlinien dar.
In Ergänzung zu dieser Überwachung der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften beraten die Regulierungsbehörden aber auch bei der Erstellung neuer Gesetzesvorschläge in den Bereichen Strom und Gas. So waren sie auch maßgeblich an der Ausarbeitung von Vorschlägen im Rahmen des dritten Richtlinienpaketes zur Energiemarktliberalisierung beteiligt, das im Herbst 2009 verabschiedet wurde.
Die freiwillige Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden steht seit der Gründung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) im Herbst 2010 durch Verordnung (EK) Nr. 713/2009 auf einer verbindlichen Basis. Die Verordnung legt die Aufgaben, Organisation und Entscheidungswege der Agentur fest, die iihren Sitz in Ljubljana in Slowenien hat.
Die E-Control ist in CEER und auch ACER sehr aktiv und trägt so zur Konsolidierung des Energiebinnenmarktes bei. E-Control-Vorstandsmitglied DI Walter Boltz ist stellvertretender Vorsitzender von CEER und wurde außerdem im Mai 2010 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Regulierungsrates von ACER gewählt. Außerdem leitet er die Gasarbeitsgruppe der europäischen Energieregulierungsbehörden. Auch in den anderen Bereichen, wie etwa an den Arbeitsgruppen zum Strom, zu Konsumentenfragen oder zur Entflechtung, sind Experten der E-Control entweder als Vorsitzende oder als sehr aktive Mitglieder beteiligt.