Energiegemeinschaft Südosteuropa
Im Oktober 2005 unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Rumänien, Serbien und UNMIK für den Kosovo einen Vertrag zur Errichtung der Energiegemeinschaft Südosteuropa, durch die der europäische Energiebinnenmarkt auf die Länder Südosteuropas erweitert werden soll.
Durch diesen Vertrag verpflichten sich die Länder Südosteuropas dazu, den gemeinsamen Besitzstand der EU im Energierecht umzusetzen, einen geeigneten regulatorischen Rahmen zu entwickeln und den Energiemarkt zu liberalisieren. Zusätzlich müssen auch die Grundprinzipien der EU-Wettbewerbspolitik Anwendung finden. Neben Liberalisierung und Regulierung sind auch Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und die soziale Dimension der Energiereform wichtige Themen in der Energiegemeinschaft.
Neben den Vertragsparteien umfasst die Energiegemeinschaft derzeit 14 EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, als Participants, sowie Georgien als neues Mitglied und Moldawien, Norwegen, die Türkei und die Ukraine als Beobachter. Internationale Geberorganisationen unter dem Vorsitz der Europäischen Union sind ebenfalls am Prozess beteiligt.
Die Arbeit der Energiegemeinschaft wird von einem Sekretariat mit Sitz in Wien koordiniert. Die Institutionen der Energiegemeinschaft sind der Ministerrat (Ministerial Council) bestehend aus den jeweiligen Energieministern, die Permanent High Level Group auf Ebene der Ministerialbeamten und der Regulierungsrat (Regulatory Board) bestehend aus Vertretern der Regulierungsbehörden. Darüber hinaus kommen zahlreiche Marktteilnehmer, Vertreter der Europäischen Kommission, Interessensvertretungen, Geberorganisationen und Regulatoren einmal im Jahr im Rahmen der sogenannten Fora zum Informationsaustausch, dem Monitoring des Prozesses und zur Festsetzung der Agenda für die weiteren Schritte zusammen. Derartige Fora gibt es für den Strom-, Gas-, und den Ölmarkt.