Versorgungssicherheit

Dem Thema Versorgungssicherheit und -qualität wird auch im liberalisierten Elektrizitätsmarkt allerhöchste Priorität beigemessen. Internationale Konferenzen über die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte beschäftigen sich regelmäßig mit den Auswirkungen der Liberalisierung auf die Versorgungssicherheit und wie diese langfristig gewährleistet werden kann.

Wenn auch die Ursachen unterschiedlichster Natur waren, so haben Probleme bei der Versorgungssicherheit in Ländern wie Deutschland, Kalifornien, Spanien, Norwegen und Irland die Aktualität des Themas bewiesen.

Die EU-Kommission hat mit ihrem Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" im Herbst 2000 eine Debatte über die Energieversorgungspolitik und im Speziellen über die Energieversorgungssicherheit in Gang gebracht, wie sie jahrelang zuvor nicht mehr geführt wurde.

Im Juni 2002 hat die Kommission den Abschlussbericht über dieses Grünbuch vorgelegt, worin erstmals wieder auf die Notwendigkeit einer Politik in Richtung Beherrschung der Energienachfrage und einer besseren Energieeffizienz hingewiesen wird. Am 5. April 2006 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2006/32/EG zu Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen.

Definition

Der Überbegriff Versorgungssicherheit inkludiert neben der Versorgungssicherung auch die Versorgungsqualität, welche sich allgemein in Versorgungszuverlässigkeit, Spannungsqualität, operative Versorgungssicherheit und kommerzielle Qualität (Dienstleistungen) untergliedert.
 
Übersicht des Begriffes Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität – "Säulenmodell"
Abb 1: Übersicht des Begriffes Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität
Qualitätsregulierung - Theorie und internationale Erfahrungen
Working Paper, A. Haber, A. Rodgarkia-Dara (Dezember 2005)
working-paper-qualitaetsregulierung-20051212.pdf - 3073kB

Eine tiefgehende Diskussion über das Thema Versorgungssicherheit erfordert ein allgemein gültiges Verständnis über die Definition des Begriffes. Je nach Schwerpunktsetzung gibt es unterschiedliche Definitionen der EU-Kommission, der Internationalen Energieagentur (IEA) sowie des Europäischen Parlaments. Die E-Control geht von folgender Definition aus:

"Versorgungssicherheit bedeutet, dass Elektrizitätsverbraucher elektrische Energie mit definierter Qualität beziehen können, zu dem Zeitpunkt, wenn sie diese benötigen, und zu kostenorientierten und transparenten Preisen."

Das heißt, Versorgungssicherheit und -qualität beinhaltet zwei Komponenten von gleichrangiger Bedeutung: erstens die physikalische Verfügbarkeit von elektrischer Energie in ausreichender Menge und zu jedem beliebigem Zeitpunkt und zweitens einen für die Energiekonsumenten leistbaren Preis. Angesichts der Tatsache, dass Energiepreise das Wirtschaftswachstum und die Konkurrenzfähigkeit der Industrie entscheidend beeinflussen, sind Energiepreise und Wohlstand der Bevölkerung in einem nicht unerheblichen Ausmaß miteinander verknüpft.

Risiken  

Risiken für die Versorgungssicherheit und -qualität können technischer, wirtschaftlicher, politischer und umwelttechnischer Natur sein:

  • Technische Risiken: Risiken aufgrund von fehlenden oder zu geringen Investitionen in die elektrischen Anlagen und des daraus resultierenden schlechten Zustands oder der fehlenden Verfügbarkeit der Anlagen
  • Wirtschaftliche Risiken: Risiken aufgrund des Ungleichgewichtes von Erzeugung und Verbrauch aufgrund von mangelnden Investitionen oder unzureichenden Handelsaktivitäten
  • Politische Risiken: Risiken aufgrund politischer Schwierigkeiten mit den Primärenergielieferstaaten, Risiken aufgrund von Fehlern im Regulierungssystem
  • Umweltrisiken: Potenzielle Schäden aufgrund von Unfällen oder Umweltverschmutzung (Tankerunfälle, Terroranschläge, Nuklearunfälle etc.)
 

Gesetzliche Grundlage

Im ElWOG finden sich unter dem Titel „Ziele“ im § 3 Ziff.1 und 4 Bestimmungen, wonach der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstige Elektrizität in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ist. Ähnliche Bestimmungen finden sich in den jeweiligen Landesausführungsgesetzen.

Gemäß § 20i Abs.1
Energielenkungsgesetz 1982 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2006 hat die E-Control zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen. 

E-Control-Programm: Versorgungssicherheit

Die E-Control als Aufsichts- und Regulierungsbehörde misst dem Thema Versorgungssicherheit im liberalisierten Elektrizitätsmarkt eine zentrale Bedeutung zu. In ihrem Programm "Versorgungssicherheit und -qualität im liberalisierten Energiemarkt" werden sowohl Vertreter der Elektrizitätsunternehmen auf nationaler Ebene sowie Experten auf internationaler Ebene eingebunden.

Aufgaben der E-Control

In Zusammenarbeit mit Branchenvertretern führt die E-Control jährlich Erhebungen zur Versorgungszuverlässigkeit durch. Im Rahmen des Energielenkungsgesetzes erstellt die E-Control jährlich eine Versorgungsprognose über zehn Jahre. Diese soll das Verbrauchsverhalten und die vorhandenen Kraftwerkskapazitäten abschätzen.

Aktivitäten der E-Control im Rahmen der Versorgungssicherheit

  • Langfristige Prognosen
  • Regelmäßige Marktbeobachtung und Monitoring gem. Art. 4 der Richtlinie 2003/54/EG
  • Sicherstellung ausreichender Investitionen durch Überwachung des Unbundling
  • Kontrolle der Versorgungszuverlässigkeit (Ausfalls- und Störungsstatistik)
  • Spannungsqualität (Machbarkeitsstudie für ein flächendeckendes PQ-Monitoring in Österreich)
  • Zusammenarbeit mit Experten auf nationaler und internationaler Ebene zur Ausarbeitung von akkordierten Maßnahmen
  • Aktive und koordinierende Rolle bei der Ausarbeitung der Krisenvorsorgemaßnahmen im Rahmen des Energielenkungsgesetzes