Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Unter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) versteht man eine technische Maßnahme zur Erreichung eines hohen Wirkungsgrades bei der Umwandlung eines Brennstoffs in Energie in Form von Wärme und elektrischer Energie.Grundsätzlich wird in KWK-Anlagen die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme nicht wie bei konventionellen Kraftwerken an die Umwelt abgegeben, sondern z.B. zu Heizzwecken oder auch für industrielle Zwecke genutzt. Durch die gemeinsame Nutzung der elektrischen Energie und der Wärme ergeben sich sehr hohe Gesamtwirkungsgrade, die zu einer Primärenergieeinsparung und CO2-Emissionsreduktion führen.
In Österreich erfolgt ein großer Teil der thermischen Stromerzeugung in KWK-Anlagen. Im Jahr 2006 wurden rund 24,5 TWh Strom in Wärmekraftwerken produziert, davon wurden 17,8 TWh in KWK-Anlagen erzeugt.
| Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen an der Gesamtversorgung; Stand 2006; Quelle E-Control Durch Klicken auf das Symbol öffnen Sie das Diagramm |
Die Energie-Control GmbH, als österreichische Regulierungsbehörde für den Gas- und Strommarkt, ist, basierend auf dem geltendem Ökostromgesetz (BGBl I Nr 105/2006) und Energie-Regulierungsbehördengesetz (BGBl I Nr 106/2006), im Zusammenhang mit der Kraft-Wärme-Kopplung derzeit mit folgenden wesentlichen Aufgaben betraut:
- Erstellung von Gutachten über die Förderwürdigkeit von bestehenden oder modernisierten KWK-Anlagen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
- Finanzielle Abwicklung der KWK-Förderungen auf Basis der Bescheide des Bundesminsters
- Entsendung eines Vertreters in den Beirat für Investitionsförderungen für neue KWK-Anlagen und für mittlere Wasserkraftwerke
- Überwachungs- und Berichtspflichten gemäß §§ 24 und 25 Ökostromgesetz. Eine detaillierte Darstellung der Abwicklung der KWK-Förderung ist im jährlichen Ökostrombericht vorhanden.
Ein Überblick über die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und über die für die Förderung von KWK-Anlagen relevanten Dokumente sind auf den folgenden Seiten zu finden: