Verrechnungspreise für Ökostrom
Die Verrechnungspreise für sonstigen Ökostrom und Kleinwasserkraft, zu dem alle Stromlieferanten den zugewiesenen Ökostrom abnehmen müssen, sind die erste Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems. Sie werden jährlich per Verordnung neu festgelegt.In der folgenden Tabelle sind die Verrechnungspreise in den Jahren 2007 bis 2011 dargestellt: