Voraussetzungen zur Antragsstellung
Der Antrag auf Rückvergütung ist auf elektronischem Wege an die Energie-Control Austria zu richten.Registrierung und Zertifikat
1) Registrierung
Um bei der großen Anzahl der zu erwartenden Anträge eine möglichst rasche Bearbeitung zu ermöglichen, hat die Energie-Control Austria Vorbereitungen für eine elektronische Abwicklung des Verfahrens getroffen. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich einmalig registrieren. Der untenstehende Link bringt Sie direkt zur Registrierungsseite. Füllen Sie dort bitte die allgemeinen Angaben, sowie jene zur "Rückvergütung von Ökostromaufwendungen" aus.Nach dem Sie das Registrierungsformular vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Beilagen abgeschickt haben, erhalten Sie alle erforderlichen Informationen an die von Ihnen angeführte E-Mail Adresse, um die Registrierung samt Zertifizierung abschließen zu können.
2) Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat
Für den Abschluss der Registrierung benötigen wir von Ihnen einmalig den Nachweis eines gültigen Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikats. Dieses Zertifikat dient zur sicheren Kommunikation zwischen Ihnen und der Energie-Control Austria. Es ist erforderlich, um einlangende Schriftstücke eindeutig einem Absender zuordnen zu können und Schreiben der Energie-Control Austria an Sie mit Zustellnachweis zustellen zu können. - Sollten Sie noch kein (gültiges) Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat haben, so können Sie dieses direkt bei uns anfordern. Hierzu müssen Sie bei der Registrierung das Feld „Ich habe noch kein Browser und Mail - Zertifikat installiert“ ankreuzen.
- Für den Fall, dass Sie bereits ein (gültiges) Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat haben, kreuzen Sie bitte im Zuge der Registrierung das Feld „Ich habe bereits ein gültiges Browser und Mail - Zertifikat installiert“ an.
Bitte beachten Sie, dass erst nach abgeschlossener Registrierung, also inklusive Vorlage bzw. Ausstellung eines gültigen Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikats, die Freischaltung zur Antragstellung möglich wird.
Ausführliche Informationen zu Zertifikaten und Signaturen finden Sie in folgenden Dokument:
| Informationen zu Zertifikaten und Signaturen E-Control, Dezember 2009 informationen-zertifikate-signaturen.pdf - 288.7kB |
3) Erforderliche Vollmachten
Wenn Sie über noch kein Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat verfügen:Sofern Sie im Auftrag Ihres Unternehmens ein Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat zur Antragstellung nach §30e Ökostromgesetz beantragen, bitten wir Sie, eine formlose, firmenmäßig unterzeichnete Vollmacht Ihres Unternehmens, zur Ausstellung eines Zertifikats für fortgeschrittene Signatur sowie zur Antragstellung auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen im Sinne des §30e Ökostromgesetz, bei der Registrierung elektronisch (als PDF-Datei) beizulegen.
| Mustervollmacht Zertifikat & Antragsstellung Verwenden Sie dieses Muster, wenn Sie über noch kein Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat verfügen. mustervollmacht-zertifikat-und-antrag-rueckverguetung.doc - 26.5kB |
Wenn Sie bereits über ein (gültiges) Webbrowser- und E-Mail Schutz
Kombizertifikat verfügen:
Sollten Sie bereits über ein (gültiges) Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat verfügen, so bitten wir Sie, Ihrer Registrierung eine formlose, firmenmäßig unterzeichnete Vollmacht Ihres Unternehmens zur Antragstellung auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen im Sinne des §30e Ökostromgesetz elektronisch (als PDF-Datei) beizulegen.
| Mustervollmacht Antragsstellung Verwenden Sie dieses Muster, wenn Sie bereits über ein Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat verfügen. mustervollmacht-antrag-rueckverguetung.doc - 26.5kB |
Wenn Sie als Parteienvertreter den Antrag stellen
Verfügen Sie als Parteienvertreter (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt, etc.) über kein Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat und soll dies von der Energie-Control Austria im Zuge der elektronischen Abwicklung ausgestellt werden, benötigen Sie für die Registrierung eine formlose, firmenmäßig unterzeichnete Vollmacht Ihres Unternehmens zur Ausstellung eines Zertifikats für fortgeschrittene Signatur. Dies ist in elektronischer Form als PDF-Datei beizulegen.
| Mustervollmacht Zertifikat Verwenden Sie dieses Muster, wenn Sie als Parteienvertreter ein Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikat beantragen möchten. mustervollmacht-zertifikat.doc - 26.5kB |
Bitte beachten Sie, dass erst nach abgeschlossener Registrierung, inklusive Vorlage bzw. Ausstellung eines gültigen Webbrowser- und E-Mail Schutz Kombizertifikats, die Freischaltung zur Antragstellung möglich wird.
- Hier kommen Sie zur Registrierung
- Hier finden Sie alle Informationen über die benötigten Angaben & Nachweise zur Antragsstellung
Antrag auf Rückvergütung
Nach erfolgreicher Registrierung und Zertifizierung werden Sie freigeschaltet und per E-Mail verständigt. Über einen im Bestätigungs-E-Mail mitgesendeten Link kommen Sie dann direkt zu Ihrer persönlichen Antragsverwaltung. Dort können die Anträge auf Rückvergütung dann mittels Onlineformular eingebracht werden.Stand 30. November 2009