Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gemäß
§ 30e Ökostromgesetz

Anspruchsvoraussetzungen für die Rückvergütung

In der Ökostromgesetz-Novelle 2009 (BGBl I 104/2009) ist vorgesehen, dass Endverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der von ihnen bezahlten Ökostromaufwendungen rückzuvergüten ist.

Eine Rückvergütung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis zum 31. Dezember 2010. Die Antragsfrist für das Kalenderjahr 2008 endete mit dem 31. Dezember 2009. Anträge auf Rückvergütung für das Kalenderjahr 2009 waren bis längstens 31.12.2010, Anträge für 2010 bis längstens 31.12.2011 bei der Energie-Control Austria einzureichen. Da es sich hierbei um gesetzliche Fristen handelt, ist eine Erstreckung durch die Behörde nicht möglich.

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Anspruchsberechtigt sind Endverbraucher, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:
 
  1. Im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) einen Anspruch auf Rückvergütung im Sinne des Energieabgabenrückvergütungsgesetzes haben
  2. Ökostromaufwendungen im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) von mehr als 0,5 % ihres Nettoproduktionswertes bezahlt haben

 
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich der Rückvergütung von Ökostromkosten gemäß § 30e Ökostromgesetz finden Sie auch im folgenden FAQ-Dokument;

FAQ Rückvergütung Ökostromkosten
Antworten auf die wichtigsten Fragen
faq-rueckerstattung-oekostromkosten.pdf - 42.3kB

Ausführliche Details zu den notwendigen Angaben und Nachweisen, sowie den rechtlichen Grundlagen finden Sie auch in dem folgenden Informationsdokument.



Stand 01. Jänner 2012