Förderungen für Ökostromanlagen
Die Förderung von Ökostrom ist im Ökostromgesetz (BGBL I Nr 149/2002 idF. BGBL I Nr 44/2008) festgelegt. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich in der Ökostromverordnung festgesetzt.Voraussetzungen für die Förderung einer Ökostromanlage
Um eine Ökostromanlage mit Einspeisetarifen gemäß Ökostromgesetz fördern zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen zutreffen, diverse Genehmigungen und Bewilligungen vorliegen sowie einige andere Schritte unternommen werden. All diese Informationen sind im Leitfaden zur Förderung einer Ökostromanlage zu finden.
| Leitfaden zur Förderung einer Ökostromanlage Alle wichtigen Informationen zur Förderung einer Ökostromanlage leitfaden-foerderung-oekostromanlagen.pdf - 179.3kB |
Speziell für den Bereich „Photovoltaik“ sind im nachfolgenden Leitfaden alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zusammengestellt:
| Leitfaden zur Förderung einer Photovoltaikanlage Alle wichtigen Informationen für die Betreiber von Photovoltaikanlagen leitfaden-photovoltaikanlagen.pdf - 175.3kB |
Neben der Fördermöglichkeit durch die Vergütung des eingespeisten Ökostroms per Einspeisetarif gibt es auch die Möglichkeit von Investitionsförderungen und speziellen Länderförderungen, aber auch gelegentlichen Sonderförderprogrammen des Bundes, wie z.B. die Förderaktion Photovoltaik in den Jahren 2009 und 2008 des Klima- und Energiefonds (KLiEN).
Informationen zu weiteren Ökostromförderungen erhalten Sie bei den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen.