Ablauf des Versorgerwechsels

Als ersten Schritt müssen Sie einen Versorger auswählen. Dazu ist es empfehlenswert, den Tarifkalkulator zu verwenden. Der Tarifkalkulator kann jedoch nur Preisvergleiche bis zu einem Jahresgasverbrauch von 400.000 kWh erstellen. Für Großkunden mit einem Verbrauch von über 400.000 kWh bieten sehr viele Lieferanten individuelle Tarifmodelle und Rabattmöglichkeiten an. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an Ihren Wunschlieferanten wenden.

Der eigentliche Wechselprozess beträgt dann maximal 3 Wochen. Hinzu kommen noch Bearbeitungszeiten beim Versorger und die Wechselstichtage laut Wechselkalender. Der Erdgasbezug durch den neuen Versorger kann daher in der Regel 8 bis 12 Wochen nach Vertragsabschluss beginnen.

Der neue Versorger übernimmt für Sie üblicherweise alle notwendigen Schritte wie z.B. die Kündigung des alten Liefervertrages. Dazu benötigt er von Ihnen eine Vollmacht, um alle notwendigen Schritte durchführen zu können. In Folge werden zwischen neuem Versorger, altem Versorger, Regelzonenführer und Netzbetreiber alle notwendigen Daten ausgetauscht, wobei der Netzbetreiber als neutrale Drehscheibe fungiert.

Als eindeutiges Identifizierungsmerkmal Ihrer Anlage dient die Zählpunktbezeichnung, welche auf jeder Netzrechnung angeführt ist. Die Zählpunktsnummer ist 33-stellig und beginnt mit „AT“. Es wird empfohlen, diese Nummer dem neuen Versorger bekannt zu geben, um Verzögerungen bei der eindeutigen Identifizierung zu vermeiden.

Zum Wechselstichtag können Sie den Zählerstand bekannt geben, sofern kein Datenspeicher installiert ist. Wenn kein Zählerstand von Ihnen übermittelt wird, erfolgt die Abgrenzung durch den Netzbetreiber. Es wird keine Veränderung an den Messgeräten vorgenommen. Die jährliche Ablesung, Wartung und Instandhaltung wird auch wie bisher von Ihrem Netzbetreiber in gewohnter Weise durchgeführt.

Der Ablauf zum Wechsel des Versorgers ist in der Wechselverordnung geregelt.